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Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe: Ratenzahlung direkt im Urteil

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Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe forderte ein arbeitsloser Mann vor dem Oberlandesgericht Hamm, da er von monatlich 563 Euro Bürgergeld lebt. Trotz dieser offensichtlichen Finanznot sollte er die gesamte Summe sofort begleichen oder auf die spätere Entscheidung der Behörden hoffen. Es bleibt brisant, ob Richter die Pflicht zur Ratenzahlung im Urteil ignorieren dürfen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 ORs 67/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 23.12.2025
  • Aktenzeichen: 2 ORs 67/25
  • Verfahren: Revision gegen Berufungsurteil
  • Rechtsbereiche: Strafrecht
  • Relevant für: Angeklagte, Strafverteidiger, Strafrichter

Gerichte müssen bei armen Angeklagten bereits im Urteil über Ratenzahlungen für Geldstrafen entscheiden.

  • Ein Angeklagter bezog Bürgergeld und konnte die hohe Geldstrafe nicht sofort bezahlen.
  • Das Gericht muss Zahlungshilfen im Urteil festlegen, wenn die finanzielle Notlage offensichtlich ist.
  • Spätere Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde ersetzen die nötige Prüfung im Urteil durch den Richter nicht.
  • Das Oberlandesgericht hob das Urteil wegen der fehlenden Entscheidung zu den Zahlungshilfen teilweise auf.

Wer entscheidet über Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe?

Ein strafrechtliches Urteil bedeutet für die Betroffenen oft nicht nur eine moralische Verurteilung, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Besonders für Menschen mit geringem Einkommen stellt sich sofort die Frage: Wie soll die Summe beglichen werden? Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 23.12.2025 (Az. 2 ORs 67/25) klargestellt, dass Strafgerichte sich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfen. Wenn die wirtschaftliche Not eines Angeklagten offensichtlich ist, muss der Richter bereits im Urteil über mögliche Ratenzahlungen entscheiden und darf dies nicht auf die spätere Vollstreckung abwälzen.

Der Fall dreht sich um einen Mann, der wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Das Amtsgericht Schwerte hatte am 13.08.2024 zunächst eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt. Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Hagen änderte das Strafmaß am 16.05.2025 zwar zugunsten des Mannes ab – die Tagessatzhöhe wurde auf 15 Euro reduziert –, traf jedoch keine Entscheidung darüber, ob der Verurteilte die Summe in Raten abbezahlen darf. Dies rügte der Betroffene erfolgreich mit der Revision zum Oberlandesgericht.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Ratenzahlung?

Um den Kern des Streits zu verstehen, ist ein Blick auf das Zusammenspiel zwischen dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) notwendig. Das deutsche Recht kennt zwei wesentliche Zeitpunkte, zu denen über Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe entschieden werden kann.

Die erste Möglichkeit bietet § 42 StGB. Diese Vorschrift richtet sich direkt an das erkennende Gericht. Sie besagt, dass das Gericht im Urteil anordnen kann, dass die Strafe in Teilbeträgen zu zahlen ist, wenn dem Verurteilten die sofortige Zahlung der vollen Summe nicht zugemutet werden kann….


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