Ein Angestellter einer Spielhalle fordert Schmerzensgeld nach einem Faustschlag, der ihm eine schwere Orbitabodenfraktur im Gesicht sowie dauerhafte psychische Folgen am Arbeitsplatz verursachte. Fraglich blieb vor dem Oberlandesgericht Hamm, ob der Täter für seelische Langzeitschäden haften muss, wenn das Opfer bereits eine psychische Vorerkrankung mitbrachte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 96/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 02.09.2025
- Aktenzeichen: 7 U 96/23
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schmerzensgeldrecht
- Relevant für: Opfer von Gewalttaten, Täter, Versicherungen
Ein Mann zahlt 35.000 Euro Schmerzensgeld für einen Faustschlag mit schweren körperlichen und psychischen Folgen.
- Der Schlag verursachte Knochenbrüche im Gesicht und einen bleibenden Nervenschaden an der Wange.
- Das Opfer leidet seither unter schweren Depressionen, Angstattacken und einer chronischen Panikstörung.
- Der Täter haftet für seelische Krankheiten, wenn der Angriff diese wahrscheinlich ausgelöst hat.
- Vorherige Erkrankungen des Opfers senken die Summe bei einem absichtlichen Angriff meistens nicht.
- Das Gericht bewertet 35.000 Euro als gerechten Ausgleich für körperliche und seelische Qualen.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Faustschlag?
Ein gewöhnlicher Arbeitstag in einer Spielhalle in V. endete für einen 55-jährigen Angestellten mit einer lebensverändernden Verletzung. Was als Streit um den Zutritt zu einem gesperrten Raum begann, eskalierte am 21. Juni 2018 binnen Sekunden. Ein Gast, dem der Zutritt verwehrt wurde, schlug dem Mitarbeiter mit der Faust unvermittelt ins Gesicht.
Dieser brutale Angriff führte nicht nur zu schwersten Gesichtsverletzungen, sondern löste einen jahrelangen Rechtsstreit aus. Während die körperlichen Wunden verheilten, blieben die seelischen Narben bestehen. Der Fall, der schließlich vor dem Oberlandesgericht Hamm landete, drehte sich im Kern um eine zentrale Frage: Wie viel Geld ist ein zerstörtes Lebensgefühl wert? Und inwieweit mindern psychische Vorerkrankungen die Höhe des Schmerzensgeldes?
Das Gericht musste abwägen zwischen dem Anspruch des Opfers auf Genugtuung und den Einwänden des Täters, der die psychischen Dauerfolgen anzweifelte. Das Urteil liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wie die Justiz die Folgen einer vorsätzlichen Körperverletzung bewertet, insbesondere wenn physische und psychische Schäden zusammentreffen.
Welche Ansprüche bestehen nach einer Körperverletzung?
Wer einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Dies regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Neben den materiellen Schäden – wie Verdienstausfall oder Behandlungskosten – steht dem Opfer nach § 253 Abs. 2 BGB auch eine billige Entschädigung in Geld zu, das sogenannte Schmerzensgeld.
Die Doppelfunktion des Schmerzensgeldes
Das Schmerzensgeld hat im deutschen Zivilrecht zwei Funktionen:
- Ausgleichsfunktion: Der Verletzte soll einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Lebensbeeinträchtigungen erhalten, um sich Erleichterungen verschaffen zu können….