Um Schmerzensgeld bei einer geringen Krafteinwirkung stritt eine Autofahrerin zwei Jahre nach einem Parkunfall, da sie seither unter massiven körperlichen Beeinträchtigungen leidet. Ein technisches Gutachten zur kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung weckte massive Zweifel an der Ursache und stellte den Nachweis einer unfallbedingten Primärverletzung auf die Probe.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 19/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 14.11.2025
- Aktenzeichen: 7 U 19/25
- Verfahren: Berufung wegen Schadensersatz
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht
- Relevant für: Autofahrer, Unfallbeteiligte bei Parkunfällen
Eine Autofahrerin bekommt nach einem leichten Parkunfall kein Schmerzensgeld, da der schwache Aufprall keine Verletzungen verursacht.
- Experten berechneten eine sehr geringe Geschwindigkeit und minimale Belastung für die Körper der Insassen.
- Medizinische Untersuchungen zeigten keine frischen Schäden an der Wirbelsäule oder den Nerven der Frau.
- Das Gericht lehnte ein psychologisches Gutachten ab, da konkrete Hinweise auf unfallbedingte Seelenleiden fehlten.
- Die Klägerin bewies nicht, dass ihre Schmerzen eindeutig durch den Zusammenstoß beim Ausparken entstanden.
Wann gibt es Schmerzensgeld bei einer geringen Krafteinwirkung?
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit auf einem Parkplatz, ein kratzendes Geräusch, Blechschaden. Für die meisten Beteiligten ist dies ein reines Ärgernis, das sich mit einer Reparatur und der Abwicklung über die Versicherung erledigt. Doch was geschieht, wenn eine der beteiligten Personen behauptet, durch diesen scheinbar harmlosen Zusammenstoß schwerste gesundheitliche Schäden erlitten zu haben? Wenn aus einem Kratzer am Kotflügel plötzlich Forderungen nach fast 70.000 Euro werden?
Genau mit einem solchen Fall musste sich das Oberlandesgericht Hamm befassen. Der Fall zeigt eindrücklich, wie hoch die Hürden für den Anspruch auf ein Schmerzensgeld sind, wenn die Physik gegen die Aussagen der Verletzten spricht. Es geht um die Glaubwürdigkeit, um medizinische Beweise und um die Frage, ob ein kleiner Rempler das Leben eines Menschen dauerhaft aus der Bahn werfen kann. Das Gericht fällte am 14. November 2025 unter dem Aktenzeichen 7 U 19/25 eine Entscheidung, die für viele ähnliche Streitigkeiten richtungsweisend ist.
Die Geschichte begann mit einem Ausparkmanöver. Ein bei der gegnerischen Versicherung haftpflichtversichertes Fahrzeug touchierte beim Ausparken den Wagen einer Frau, der sich gerade in der Vorbeifahrt befand. Der Anstoß erfolgte seitlich vorne, im Bereich des Kotflügels und der Beifahrertür. Die Schuldfrage am Blechschaden war unstreitig – die Fahrerin des ausparkenden Wagens hatte nicht aufgepasst. Doch was dann folgte, entwickelte sich zu einem komplexen Rechtsstreit über die medizinischen Folgen dieses Unfalls.
Die Autofahrerin machte geltend, dass dieser Zusammenstoß ihr Leben ruiniert habe. Sie forderte nicht nur die Reparaturkosten, sondern verlangte einen umfangreichen Schadensersatz und Schmerzensgeld….