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Rechtsmissbrauch bei einem Entschädigungsverfahren: Wann kein Anspruch besteht

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Die Bewerbungsfrist ist verstrichen, doch das Anschreiben geht raus und mündet prompt in einer hohen Entschädigungsforderung gegen den öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht Nordhausen muss nun klären, ob hinter der verspäteten Post echtes Jobinteresse oder ein kühles Kalkül zur systematischen Generierung von Klagewerten steckt.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 Ca 360/21

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Arbeitsgericht Nordhausen
  • Datum: 29.11.2023
  • Aktenzeichen: 1 Ca 360/21
  • Verfahren: Klage auf Entschädigung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Relevant für: Arbeitgeber, Bewerber

Bewerber erhalten kein Geld bei Scheinbewerbungen, wenn sie nur einen Prozess provozieren wollen.

  • Der Kläger bewarb sich absichtlich erst nach Ende der Bewerbungsfrist.
  • Er verschickte für viele Verfahren immer wieder die gleichen Unterlagen.
  • Er suchte keine Arbeit, sondern wollte nur Geld vom Arbeitgeber.
  • Das Gericht nennt dieses Vorgehen rechtsmissbräuchlich und stoppt die Forderungen.
  • Der Kläger verliert den Prozess und zahlt die gesamten Gerichtskosten.

Wie funktioniert Rechtsmissbrauch bei einem Entschädigungsverfahren?

Stellen Sie sich vor, jemand bewirbt sich auf eine Stelle, aber nicht, um den Job zu bekommen. Das Ziel ist vielmehr die Ablehnung. Denn eine Ablehnung bietet – bei geschickter, wenn auch moralisch fragwürdiger Vorgehensweise – die Chance auf bares Geld. Dies ist das Geschäftsmodell sogenannter „AGG-Hopper“. Diese Personen nutzen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um Fehler in Bewerbungsverfahren zu provozieren und anschließend Entschädigungen wegen angeblicher Diskriminierung zu fordern.

Doch die Arbeitsgerichte haben inzwischen feine Sensoren für dieses Vorgehen entwickelt. Ein aktuelles Beispiel liefert das Arbeitsgericht Nordhausen. Hier versuchte ein Mann, durch eine Klage gegen den Arbeitgeber Kasse zu machen. Er scheiterte jedoch krachend, weil das Gericht sein Verhalten als rechtsmissbräuchlich entlarvte.

Der Fall zeigt exemplarisch, wo die Grenze zwischen berechtigtem Rechtsschutz und der Ausnutzung des Rechtssystems verläuft. Ein Bewerber hatte eine öffentliche Stelle ins Visier genommen. Doch anstatt sich regulär zu bewerben, wartete er ab und schickte seine Unterlagen gezielt zu spät oder nutzte standardisierte Textbausteine, die kaum auf die Stelle passten. Als die Absage kam – oder die Bewerbung schlicht ignoriert wurde, weil sie zu spät eintraf –, zog er vor Gericht. Sein Ziel: Eine finanzielle Entschädigung. Das Gericht jedoch spielte nicht mit und deckte ein Muster auf, das den Mann viel Geld kosten sollte.

Was bedeutet die systematische Geltendmachung von der Entschädigung?

Um das Urteil zu verstehen, muss man zunächst die Rechtslage betrachten. Das deutsche Arbeitsrecht schützt Bewerber sehr streng vor Benachteiligungen. Wer wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner Herkunft oder einer Behinderung abgelehnt wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Dies ist eine wichtige Errungenschaft des Gesetzgebers.

Doch jeder Rechtsanspruch steht unter einem ungeschriebenen Vorbehalt: Er darf nicht missbräuchlich ausgeübt werden. Der Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) durchzieht die gesamte Rechtsordnung….


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