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MPU nach einer Trunkenheitsfahrt: Reicht ein Gutachten aus dem Waffenrecht?

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2,15 Promille auf dem Sattel, der Führerschein ist weg. Statt der klassischen MPU präsentiert der Betroffene nun ein psychologisches Gutachten, das er eigentlich für seinen Waffenschein benötigte. Nun muss die Justiz klären, ob die geprüfte Zuverlässigkeit an der Schusswaffe auch das geforderte Trennungsvermögen zwischen Trinken und Fahren beweist.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 EO 215/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Thüringen
  • Datum: 16.10.2024
  • Aktenzeichen: 2 EO 215/24
  • Verfahren: Eilverfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Waffenrecht
  • Relevant für: Autofahrer, Waffenbesitzer, Fahrerlaubnisbehörden

Autofahrer müssen trotz waffenrechtlichem Gutachten eine offizielle MPU für ihren Führerschein vorlegen.

  • Nur amtlich anerkannte Stellen dürfen Gutachten für die Fahreignung erstellen.
  • Waffenrechtliche Gutachten prüfen nur die Abhängigkeit, nicht das Trennen von Trinken und Fahren.
  • Ohne die geforderte offizielle MPU entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis sofort.
  • Das Gericht wertet die Eignung für Waffen und Fahrzeuge nach unterschiedlichen Maßstäben.
  • Der Kläger fuhr mit über zwei Promille Fahrrad und verlor deshalb seinen Führerschein.

Hilft ein waffenrechtliches Gutachten gegen die MPU nach einer Trunkenheitsfahrt?

Wer mit erheblicher Alkoholisierung auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Die Behörden ordnen in solchen Fällen regelmäßig die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) an. Doch was passiert, wenn der Betroffene statt der geforderten verkehrspsychologischen Untersuchung ein Gutachten aus einem völlig anderen Rechtsgebiet vorlegt? Mit dieser kreativen, aber letztlich erfolglosen Strategie beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Thüringen in einem aktuellen Beschluss. Ein Radfahrer versuchte, die Zweifel an seiner Fahreignung durch ein psychologisches Zeugnis zu entkräften, das er ursprünglich für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte erstellt hatte. Der Fall zeigt deutlich auf, warum die Justiz streng zwischen der Eignung zum Umgang mit Waffen und der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterscheidet und warum formale Hürden oft unüberwindbar sind.

Warum ordnen Behörden eine MPU für Radfahrer an?

Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine nächtliche Verkehrskontrolle im Oktober 2020. Polizeibeamte stoppten einen Mann, der mit seinem Fahrrad unterwegs war. Eine Blutentnahme um 23:05 Uhr lieferte ein eindeutiges Ergebnis: Die Blutalkoholkonzentration lag bei 2,15 Promille. Damit war der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad (1,6 Promille) deutlich überschritten. Obwohl das strafrechtliche Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde, meldete sich Jahre später die Fahrerlaubnisbehörde. Das Gesetz sieht in § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrzeug – dazu zählen auch Fahrräder – ab 1,6 Promille zwingend ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist. Die Behörde wollte klären, ob der Betroffene auch künftig das Trinken vom Fahren trennen kann oder ob ein genereller Alkoholmissbrauch vorliegt….


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