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Rente wegen voller Erwerbsminderung: Anspruch bei schwerem Immundefekt

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Ein einfaches Händeschütteln führt bei ihm zu lebensgefährlichen Infektionen – deshalb kämpft ein Mann seit zwei Jahren um die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Obwohl Gutachter eine theoretische Einsatzfähigkeit von sechs Stunden täglich sehen, bleibt seine Vermittelbarkeit wegen einer zusätzlichen Handgelenksarthrose höchst umstritten.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: S 20 R 1735/20

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Sozialgericht Nordhausen
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: S 20 R 1735/20
  • Verfahren: Klage auf Erwerbsminderungsrente
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
  • Relevant für: Menschen mit Immundefekt, Rentenversicherte

Kranke mit schwerem Immundefekt erhalten volle Erwerbsminderungsrente bei hohem Risiko für Infekte und vielen Fehlzeiten.

  • Ein genetischer Defekt führt zu ständigen Infekten und macht Impfungen fast wirkungslos.
  • Häufige Ausfälle wegen Krankheit machen eine dauerhafte Arbeit auf dem freien Markt unmöglich.
  • Eine geschädigte Hand verhindert feine Arbeiten und macht einfache Helferjobs für Betroffene unmöglich.
  • Die Rentenversicherung muss konkrete Ersatzjobs benennen und darf nicht auf vage Berufsfelder verweisen.
  • Das Gericht gewährt die volle Rente unbefristet, weil der Kläger nicht mehr gesund wird.

Wann führt ein seltener Immundefekt zur vollen Erwerbsminderungsrente?

Für viele Betroffene ist der Weg in die Rente wegen Erwerbsminderung ein langwieriger Kampf gegen bürokratische Mühlen. Besonders schwierig wird es, wenn die Erkrankung nicht auf den ersten Blick sichtbar ist oder wenn es sich um seltene Diagnosen handelt, deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag schwer zu greifen sind. Ein 36-jähriger Mann aus Thüringen musste diese Erfahrung machen. Trotz eines schweren, genetisch nachgewiesenen Immundefekts und schmerzhafter Gelenkprobleme hielt die Rentenversicherung ihn für fähig, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie stark medizinische Gutachten voneinander abweichen können und warum die bloße theoretische Arbeitsfähigkeit nicht ausreicht, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt einem Betroffenen faktisch verschlossen bleibt. Das Sozialgericht Nordhausen musste klären, ob ein Mann, der sich vor jeder Infektion schützen muss und dessen dominante Hand kaum einsetzbar ist, wirklich noch als Pförtner oder Telefonist arbeiten kann – oder ob ihm ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zusteht.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Summe vieler kleinerer und größerer Einschränkungen dazu führt, dass ein Mensch unter den „üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ nicht mehr einsetzbar ist. Das Gericht entschied am 18.01.2024 (Az. S 20 R 1735/20) zugunsten des Betroffenen und gewährte eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Welche gesetzlichen Hürden bestehen für die Erwerbsminderungsrente?

Um zu verstehen, warum dieser Fall so komplex war, lohnt sich ein Blick in das Gesetz. Nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) reicht es für eine Rente nicht aus, einfach nur krank zu sein. Der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen der Arbeitsunfähigkeit (die man vom „gelben Schein“ kennt) und der Erwerbsminderung….


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