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Haushaltsführungsentschädigung nach JVEG: Werden Fahrtkosten und Zeit erstattet?

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Eine vollzeitbeschäftigte Klägerin forderte nach ihrem Prozess die Haushaltsführungsentschädigung nach JVEG sowie Fahrtkosten für einen Termin, zu dem sie ohne Ladung angereist war. Ob ihr trotz 40-Stunden-Woche dieser Ausgleich sowie der Fahrtkostenersatz ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens zustehen, sorgte für eine überraschende Entscheidung der Frankfurter Richter.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 30 W 97/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 04.07.2025
  • Aktenzeichen: 30 W 97/25
  • Verfahren: Kostenstreit nach Urteil
  • Rechtsbereiche: Kostenrecht
  • Relevant für: Vollzeitbeschäftigte Prozessparteien, Rechtsanwälte

Vollzeitbeschäftigte erhalten kein Geld für Haushaltsführung, aber Ersatz für Fahrtkosten und Zeitverlust.

  • Wer voll arbeitet, bekommt keine Pauschale für Haushaltshilfe bei Gerichtsterminen.
  • Das Gericht zahlt stattdessen eine Entschädigung für Zeitverlust von vier Euro pro Stunde.
  • Fahrtkosten gibt es auch für Fahrten innerhalb einer Stadt oder ohne gerichtliche Anordnung.
  • Das eigene Interesse am Prozess rechtfertigt die Anreise zum Gerichtstermin.

Wer hat Anspruch auf die Haushaltsführungsentschädigung nach JVEG?

Wer einen Zivilprozess gewinnt, atmet oft erst einmal auf. Doch nach dem Urteil folgt häufig der nächste Kampf: das Ringen um die Kosten. Ein gewonnenes Verfahren bedeutet zwar meist, dass die gegnerische Seite zahlen muss, doch über die Höhe der erstattungsfähigen Beträge entbrennt oft ein neuer Streit. Besonders bei der Entschädigung für den eigenen Zeitaufwand lauern rechtliche Fallstricke.

Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zeigt exemplarisch, wie detailliert das deutsche Kostenrecht regelt, was eine Partei für ihre geopferte Zeit verlangen darf. Im Zentrum des Streits stand eine vollzeitbeschäftigte Frau, die für ihre Gerichtstermine eine Entschädigung verlangte, als würde sie einen Haushalt führen. Die unterlegene Gegenseite wehrte sich vehement gegen diese Abrechnung. Der Senat musste klären: Wann greift die Haushaltsführungsentschädigung nach JVEG, und welche Rolle spielt dabei eine Vollzeiterwerbstätigkeit?

Der Beschluss des Senats vom 04.07.2025 (Az. 30 W 97/25) liefert wichtige Antworten für alle, die nach einem Prozess ihre Kosten geltend machen wollen.

Das System der Entschädigung im Zivilprozess

Bevor wir in die Details des Frankfurter Falles eintauchen, lohnt sich ein Blick auf das gesetzliche Fundament. Wenn Privatpersonen oder Unternehmen vor Gericht streiten, gilt im deutschen Zivilrecht der Grundsatz: Wer verliert, zahlt. Dies umfasst nicht nur die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren, sondern auch die notwendigen Auslagen der Gewinnerseite.

Die Berechnung dieser Entschädigung erfolgt kurioserweise nach Regeln, die eigentlich für Zeugen gemacht wurden. Über den § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) finden die Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) entsprechende Anwendung auf die Parteien selbst. Das Gesetz unterscheidet hierbei strikt zwischen verschiedenen Arten der Zeitverwendung….


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