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Haftung bei einem Online-Banking-Betrug: Wer zahlt nach einer TAN-Freigabe?

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Die Haftung bei einem Online-Banking-Betrug beschäftigt eine Kundin, die 14.000 Euro an einen falschen Bankmitarbeiter verlor und diese Summe nun von ihrem Geldinstitut zurückfordert. Sie gab die Transaktionen per photoTAN selbst frei und übersah dabei Warnsignale auf ihrem Smartphone, die den gesamten Schwindel bereits im Vorfeld hätten entlarven können.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 23 U 94/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 03.07.2025
  • Aktenzeichen: 23 U 94/24
  • Verfahren: Beschluss zur Berufung
  • Rechtsbereiche: Bankrecht, Zahlungsverkehr
  • Relevant für: Bankkunden, Banken, Opfer von Telefonbetrug

Bankkunden verlieren ihren Erstattungsanspruch bei Betrug, wenn sie Zahlungen trotz Warnsignalen eigenständig freigeben.

  • Die Klägerin bestätigte die Zahlungen mit ihrer App und autorisierte sie damit wirksam.
  • Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Kunden die Sicherheitsinformationen in ihrer App nicht gründlich lesen.
  • Ein ungewöhnlicher Anruf am Abend und dubiose SMS müssen Kunden sofort misstrauisch machen.
  • Banken müssen Konten nicht ohne konkreten Verdacht ständig auf mögliche Betrugsfälle überwachen.
  • Bloße Vermutungen über Datenlecks bei der Bank reichen für eine Haftung nicht aus.

Wer haftet bei einem Online-Banking-Betrug am Telefon?

Ein Anruf am Samstagabend, ein vermeintlicher Bankmitarbeiter am Telefon und die dringende Warnung vor unberechtigten Abbuchungen: Mit diesem Szenario beginnen viele Fälle, die später vor den Zivilgerichten landen. Im Zentrum steht dabei meist ein dramatischer Vermögensverlust. So erging es auch einer Bankkundin, die innerhalb weniger Minuten über 14.000 Euro verlor. Der Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 23 U 94/24 entschied, zeigt exemplarisch, wie streng die Justiz die Sorgfaltspflichten von Kontoinhabern bewertet.

Die Geschichte begann am 24. Februar 2024 um kurz nach 19:00 Uhr. Die spätere Geschädigte erhielt einen Anruf von einer Person, die sich als Mitarbeiter ihres Kreditinstituts ausgab. Das Gespräch dauerte 14 Minuten. In dieser Zeit brachte der Anrufer die Frau dazu, mehrere Freigaben über ihre PhotoTAN-App zu erteilen. Die Betroffene glaubte, sie würde illegale Abbuchungen stornieren und Rücküberweisungen bestätigen. Tatsächlich jedoch autorisierte sie Überweisungen von ihrem Konto auf fremde Konten – in Einzelbeträgen zwischen 1.500 und 1.700 Euro. Insgesamt summierten sich die Verluste auf 14.151,75 Euro Schaden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage der Frau auf Erstattung des Betrags bereits abgewiesen. Die Bankkundin wollte dies nicht akzeptieren und zog vor die nächste Instanz. Sie bestand darauf, Opfer einer ausgefeilten Manipulation durch das sogenannte Call-ID-Spoofing und eines möglichen Datenlecks bei der Bank geworden zu sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste nun klären, ob die Haftung bei einem Online-Banking-Betrug in diesem Fall beim Geldinstitut oder bei der Kundin liegt.

Welche Rechtsgrundlagen regeln den Erstattungsanspruch nach dem § 675u BGB?

Um den Streit juristisch einzuordnen, ist ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) notwendig….


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