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Anerkennung von einem Arbeitsunfall: Hürden beim Nachweis nach einem Sturz

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein selbstständiger Fotograf aus Hamburg kämpft um die Anerkennung von einem Arbeitsunfall, nachdem er auf dem Weg zu einem abendlichen Geschäftsessen über eine Baumwurzel stürzte. Trotz späterer MRT-Befunde sorgen fehlende ärztliche Erstbefunde und Widersprüche bei den Angaben zum Unfallhergang für erhebliche Zweifel am Versicherungsschutz.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 2 U 27/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Hamburg
  • Datum: 02.07.2025
  • Aktenzeichen: L 2 U 27/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Unfallversicherung
  • Relevant für: Selbstständige, Versicherte, Berufsgenossenschaften

Ein Fotograf erhält kein Verletztengeld bei einem Sturz ohne eindeutigen Beweis für den Unfall und die Verletzung.

  • Der Arzt fand am Unfallabend keine sichtbaren Spuren wie Prellungen oder Wunden.
  • Die Aussagen zum Ablauf des Unfalls widersprechen den Angaben einer Zeugin massiv.
  • MRT-Bilder beider Hände passen nicht zu einem Sturz auf nur eine Seite.
  • Neue Unfallmeldungen belegen die Arbeit des Fotografen trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit.

Wann gilt ein Sturz auf dem Weg zum Geschäftsessen als Arbeitsunfall?

Ein selbstständiger Fotograf stürzt auf dem Weg zu einem vermeintlichen Kundentermin über eine Baumwurzel. Was zunächst nach einem klassischen Wegeunfall klingt, entwickelte sich vor dem Landessozialgericht Hamburg zu einem komplexen Rechtsstreit um Glaubwürdigkeit, medizinische Befunde und die Anerkennung von einem Arbeitsunfall. Der Fall zeigt eindrücklich, wie detailliert Gerichte die Umstände prüfen, wenn zwischen dem geschilderten Unfallhergang und den ärztlichen Feststellungen Widersprüche auftauchen.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Ereignis vom 4. Februar 2019. Ein Fotograf, der freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert war, wollte sich an diesem Abend mit einer Geschäftspartnerin in einem Restaurant treffen. Sein Ziel: Ein Geschäftsessen zur Vorbereitung einer Produktionsreise. Doch der Weg vom Bahnhof zum Restaurant endete schmerzhaft. Der Mann gab an, in der Dunkelheit eine unbeleuchtete Baumwurzel übersehen zu haben und schwer gestürzt zu sein. Die Folgen seien Verletzungen an beiden Handgelenken, der linken Schulter und dem linken Knie gewesen.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte jedoch die Entschädigung ab. Der Streit drehte sich um die Frage, ob der Sturz tatsächlich die später diagnostizierten schweren Schäden verursacht hatte oder ob andere Ursachen vorlagen. Das Gericht musste klären, ob ein Anspruch auf das Verletztengeld bestand und ob der Unfallhergang zweifelsfrei nachgewiesen war.

Welche rechtlichen Hürden bestehen für die Anerkennung?

Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen strenge gesetzliche Kriterien erfüllt sein. Die Basis bildet § 8 SGB VII. Hiernach sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Dies umfasst nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern auch den Weg zur Arbeit oder zu einem dienstlichen Termin – den sogenannten Wegeunfall.

Allerdings reicht die bloße Behauptung eines Unfalls nicht aus….


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