Wegen der schwierigen Abgrenzung zum Lebensversicherungsvertrag forderte eine Sparerin in Frankfurt dreizehn Jahre nach dem Abschluss die vollständige Rückabwicklung ihrer fondsgebundenen Altersvorsorge. Über das Schicksal ihrer Ersparnisse entschied am Ende die Frage, ob der Vertrag tatsächlich die Übernahme von einem biometrischen Risiko vorsah.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 90/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Datum: 11.06.2025
- Aktenzeichen: 7 U 90/24
- Verfahren: Beschluss zur Berufungszurückweisung
- Rechtsbereiche: Kapitalanlagerecht
- Relevant für: Anleger, Investmentgesellschaften, Finanzberater
Ein Investment-Fondssparplan ohne biometrisches Risiko gilt nicht als Lebensversicherung und verhindert einen nachträglichen Widerruf.
- Die Gesellschaft trägt kein Risiko für den Tod oder ein langes Leben.
- Kunden sparen Geld an, statt sich gegen Lebensrisiken zu versichern.
- Anleger können den Vertrag nicht nach den Regeln für Versicherungen widerrufen.
- Die Information zum Widerruf nach dem Investmentrecht war im Fall korrekt.
- Das Gericht wies die Klage wegen fehlender Erfolgsaussichten ohne Verhandlung ab.
Kann ein Fondssparplan Jahre später noch widerrufen werden?
Der Traum vom ewigen Widerrufsrecht platzt für viele Anleger, wenn sich herausstellt, dass ihr Vertrag rechtlich anders einzuordnen ist, als sie dachten. Eine Anlegerin aus Hessen versuchte, sich von einem im Jahr 2010 geschlossenen Altersvorsorgevertrag zu lösen, um ihr eingezahltes Kapital zurückzuerhalten. Ihr Argument: Es handele sich faktisch um eine Lebensversicherung, weshalb ihr aufgrund einer angeblich fehlenden Belehrung ein ewiges Widerrufsrecht zustehe.
Doch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main machte dieser Hoffnung einen Strich durch die Rechnung. In einer Entscheidung vom 11. Juni 2025 (Az. 7 U 90/24) stellten die Richter klar, dass nicht überall, wo „Rente“ draufsteht, auch Versicherungsrecht drin ist. Der Fall beleuchtet die feinen, aber finanziell gewichtigen Unterschiede zwischen einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf Fondsbasis und einer klassischen Lebensversicherung.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass für die rechtliche Einordnung nicht der Name des Produkts („A Rente“), sondern die technische Ausgestaltung der Risikoübernahme entscheidend ist. Scheitert der Versuch, den Vertrag als Versicherung zu qualifizieren, gelten strengere Fristen für den Widerruf – und das eingezahlte Geld bleibt gebunden oder unterliegt den Kursschwankungen des Marktes.
Welche rechtlichen Grundlagen entscheiden über den Widerruf?
Der Kern des Streits dreht sich um die Frage, welches Gesetzbuch auf den Vertrag anzuwenden ist. Diese Unterscheidung ist für Verbraucher von enormer Bedeutung, da die Rechte zum Ausstieg aus einem laufenden Vertrag massiv variieren.
Der Unterschied zwischen VVG und InvG
Handelt es sich um eine Lebensversicherung, greift das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 8 VVG und den dazugehörigen Informationspflichtverordnungen muss der Versicherer den Kunden präzise über sein Widerrufsrecht belehren. Geschieht dies nicht oder fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen….