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Nachprüfung der Berufsunfähigkeit: Wer muss die Besserung beweisen?

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Die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Steinmetzes führte nach jahrelanger Rentenzahlung zur plötzlichen Einstellung der monatlichen Überweisungen durch seinen Versicherer. Ein fehlender Medikamentennachweis im Blut des Handwerkers schürte den Vorwurf der Simulation während des medizinischen Gutachtens.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 87/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 10.09.2025
  • Aktenzeichen: 12 U 87/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Relevant für: Versicherer, Versicherte, Gutachter

Die Versicherung zahlt die Rente weiter, wenn sie eine gesundheitliche Besserung nicht eindeutig beweist.

  • Die Versicherung trägt die Beweislast für eine gesundheitliche Verbesserung des Versicherten.
  • Gutachter müssen keine neuen Tests machen, wenn verwertbare alte Ergebnisse vorliegen.
  • Fehlende Medikamente im Blut beweisen allein keine Besserung oder vorgetäuschte Beschwerden.
  • Die Nachprüfung erfordert einen genauen Vergleich zwischen dem heutigen und früheren Zustand.
  • Der Steinmetz erhält seine monatliche Rente und gezahlte Beiträge vollständig zurück.

Wann darf die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente einstellen?

Für einen selbstständigen Steinmetz ging es um die wirtschaftliche Existenz. Monatlich 3.169,51 Euro standen auf dem Spiel – eine Summe, die er dringend benötigte, da er seinen körperlich fordernden Beruf nicht mehr ausüben konnte. Doch der Versicherer, der die Berufsunfähigkeit zunächst anerkannt hatte, wollte die Zahlungen einstellen. Die Begründung: Dem Mann gehe es wieder gut, er würde simulieren oder zumindest übertreiben. Dieser Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zeigt exemplarisch, wie hoch die Hürden für Versicherer liegen, wenn sie einmal gewähre Leistungen im Rahmen der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit wieder entziehen wollen. Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, wer beweisen muss, dass der Kunde wieder gesund ist. Reicht der bloße Verdacht einer Besserung? Oder muss der Versicherer lückenlos dokumentieren, dass die Krankheit verschwunden ist? Das Gericht fällte ein wegweisendes Urteil zur Beweislast im Nachprüfungsverfahren, das für viele Versicherte Hoffnung bedeutet. Im Zentrum stand ein 1966 geborener Handwerker, der seit 1982 im Grabmalbereich tätig war. Als Alleingeschäftsführer arbeitete er früher bis zu 60 Stunden pro Woche. Seine Tage waren geprägt von schwerer körperlicher Arbeit: Stapler fahren, Steine maschinell und manuell bearbeiten, Außentermine auf Friedhöfen wahrnehmen. Doch ab 2016 ging nichts mehr. Eine schwere Depression und Diabetes zwangen ihn in die Knie. Die Versicherung erkannte den Leistungsfall an. Doch drei Jahre später leitete sie ein Nachprüfungsverfahren ein – mit dem Ziel, die Rente zu streichen.

Was bedeutet das Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, sichert seine Arbeitskraft ab. Erkennt der Versicherer die Leistungspflicht an, ist dies jedoch kein Freifahrtschein für die Ewigkeit. Die meisten Versicherungsbedingungen – so auch in diesem Fall die §§ 1, 2 und 7 der BB-BUZ – sehen ein Recht auf Nachprüfung vor….


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