Eine Mithaftung durch ein irreführendes Blinken brachte einen Motorradfahrer nach einer Vorfahrtsverletzung im Jahr 2022 bei der Abrechnung seines Totalschadens in große Bedrängnis. Trotz eines höheren Gebots der Versicherung verkaufte der Biker sein Wrack sofort auf Basis der Ermittlung von dem regionalen Restwert.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 20/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 15.01.2026
- Aktenzeichen: 12 U 20/25
- Verfahren: Schadensersatz nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Motorradfahrer, Autofahrer, Haftpflichtversicherungen
Ein Motorradfahrer zahlt ein Drittel des Schadens selbst, wenn er nach dem Abbiegen grundlos weiterblinkt.
- Der Fahrer verletzte seine Rücksichtspflicht durch das irreführende Blinksignal gegenüber dem wartenden Autofahrer.
- Autofahrer dürfen nur bei deutlichem Abbremsen oder sichtbarem Lenken fest auf fremdes Blinken vertrauen.
- Das Gericht gewichtet den Vorfahrtverstoß des Autofahrers schwerer als das falsche Blinken des Motorradfahrers.
- Unfallopfer dürfen beschädigte Fahrzeuge zum regionalen Schätzwert verkaufen und müssen keine Internet-Angebote annehmen.
- Versicherungen müssen Absprachen zwischen Gutachtern und Käufern beweisen und dürfen diese nicht nur vermuten.
Wer haftet bei einem Unfall durch falsches Blinken?
Ein sonniger Tag im August 2023 endete für einen Motorradfahrer in Brandenburg im Krankenhaus. Was als alltägliche Verkehrssituation an einer Kreuzung begann, entwickelte sich zu einem komplexen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Brandenburg. Der Fall illustriert eindrücklich, wie teuer ein vergessenes Blinksignal werden kann und welche Pflichten für den Wartepflichtigen bestehen.
Der Unfall ereignete sich am 26. August 2023 an einer Kreuzung. Der Motorradfahrer verließ einen Kreisverkehr, vergaß jedoch, den Fahrtrichtungsanzeiger auszuschalten. Sein Motorrad blinkte weiterhin rechts. Ein aus einer untergeordneten Straße kommender Autofahrer interpretierte dieses Signal als Abbiegeabsicht und fuhr in die Kreuzung ein. Es kam zur Kollision, bei der das Kraftrad erheblich beschädigt wurde und der Fahrer Prellungen sowie Schürfwunden erlitt.
Der Streit landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 15.01.2026, Az. 12 U 20/25), nachdem das Landgericht Potsdam in der Vorinstanz bereits ein Urteil gefällt hatte. Im Kern ging es um zwei zentrale Fragen: Führt eine Mithaftung durch ein irreführendes Blinken zu einer Reduzierung des Schadensersatzes? Und darf die Versicherung einen fiktiven, höheren Restwert für das Unfallfahrzeug ansetzen, den sie in einer Internetbörse ermittelt hat?
Welche Verkehrsregeln gelten für Vorfahrt und Blinken?
Um das Urteil zu verstehen, ist ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen notwendig. Nach § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Diese sogenannte Gefährdungshaftung gilt unabhängig von der Schuldfrage, kann aber bei „höherer Gewalt“ ausgeschlossen sein….