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Geschäftswert beim Auskunftsrecht: Warum Einzelfragen nicht addiert werden

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Der Geschäftswert beim Auskunftsrecht sorgte für massiven Streit, nachdem ein Gesellschafter über Jahre hinweg Einsicht in Unterlagen und Antworten auf hunderte Einzelfragen verlangte. Mussten die Kosten für jeden einzelnen Punkt addiert werden oder begrenzte eine moderate Erhöhung wegen der Auskunftsfragen die finanzielle Belastung?


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 W 32/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 26.11.2025
  • Aktenzeichen: 2 W 32/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen Streitwert
  • Rechtsbereiche: GmbH-Recht
  • Relevant für: Gesellschafter und Geschäftsführer

Gerichte vervierfachen den Standardwert für Informationsrechte bei besonders vielen Fragen über mehrere Jahre.

  • Viele Fragen über lange Zeiträume erhöhen den wirtschaftlichen Wert des Verfahrens deutlich.
  • Das Gericht rechnet nicht einfach feste Beträge für jede einzelne Frage zusammen.
  • Geschickte Fragestellungen dürfen die Kosten des Verfahrens nicht künstlich nach oben treiben.
  • Im konkreten Fall hielt das Gericht zwanzigtausend Euro für die angemessene Summe.
  • Das Beschwerdeverfahren kostet keine zusätzlichen Gerichtsgebühren oder Anwaltskosten der Gegenseite.

Wie wird der Geschäftswert beim Auskunftsrecht eines GmbH-Gesellschafters ermittelt?

Ein Konflikt innerhalb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist oft mehr als nur ein Streit um Strategien oder Gewinne. Häufig geht es um Transparenz, Kontrolle und das grundlegende Vertrauen zwischen den Eigentümern und der Geschäftsführung. Wenn eine Alleingesellschafterin den Eindruck gewinnt, dass ihr Informationen vorenthaltenwerden, greift sie zum schärfsten Schwert des Gesellschaftsrechts: dem Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51b GmbHG.

Doch sobald der juristische Rauch verflogen ist und die Gerichte entschieden haben, wer welche Akten sehen darf, folgt die nächste Auseinandersetzung. Diese dreht sich nicht mehr um Inhalte, sondern um Geld. Konkret geht es um die Höhe des Geschäftswerts. Dieser Wert bestimmt, wie teuer das Verfahren für die beteiligten Parteien wird, da sich Anwalts- und Gerichtskosten direkt daraus ableiten.

Das Kammergericht Berlin musste nun in einem aktuellen Beschluss klären, wie dieser Wert zu berechnen ist, wenn eine Gesellschafterin nicht nur eine, sondern gleich eine Vielzahl von Fragen über mehrere Jahre hinweg stellt. Die Entscheidung ist wegweisend für die Festsetzung des Streitwerts in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und erteilt einer rein mathematischen Addition von Einzelwerten eine klare Absage.

Das Gericht entschied am 26. November 2025 (Az. 2 W 32/25), dass eine schematische Aufsummierung der Werte einzelner Fragen unzulässig ist. Stattdessen setzten die Berliner Richter den Wert pauschalierend fest, wobei sie den gesetzlichen Regelstreitwert vervierfachten.

Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Kosten bei Auskunftsklagen?

Um den Streit um die Kosten zu verstehen, ist ein Blick in den Maschinenraum des deutschen Kostenrechts notwendig. Wenn Gesellschafter und Gesellschaft vor Gericht ziehen, geht es meist nicht um direkten Schadensersatz, sondern um Handlungen – in diesem Fall um die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Belegen….


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