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Anerkennung der kroatischen Fahrerlaubnis: Wann sie in Deutschland gilt

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Die Anerkennung der kroatischen Fahrerlaubnis sicherte einem Autofahrer jahrelang seine Mobilität, bis das Bayerische Oberste Landesgericht über einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip verhandelte. Trotz belastender Fakten bleibt offen, ob deutsche Gerichte ohne offizielle Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat überhaupt eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängen dürfen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 204 StRR 469/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 18.12.2025
  • Aktenzeichen: 204 StRR 469/25
  • Verfahren: Revision im Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, EU-Recht
  • Relevant für: Autofahrer mit EU-Führerschein, Juristen

Gerichte müssen EU-Führerscheine anerkennen, außer Beweise des Ausstellerstaates belegen einen falschen Wohnsitz.

  • Nur Informationen des Ausstellerstaates beweisen einen Verstoß gegen die Regeln zum Wohnort.
  • Eigene Angaben des Fahrers reichen für eine Ablehnung des Führerscheins nicht aus.
  • Frühere Absagen oder Verzichte im Inland rechtfertigen keine automatische Nichtanerkennung.
  • Das Gericht hob das vorherige Urteil wegen fehlender Beweise auf.
  • Das Landgericht muss nun die kroatischen Unterlagen erneut genau prüfen.

Ist ein kroatischer Führerschein in Deutschland gültig?

Ein Autofahrer gerät in eine Polizeikontrolle. Er zeigt stolz sein in Kroatien erworbenes Dokument vor. Die Beamten schütteln den Kopf: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. So erging es einem Mann in Nürnberg, dessen Fall nun bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) ging. Die Justiz stritt erbittert über die Anerkennung der kroatischen Fahrerlaubnis.

Der Sachverhalt wirkt zunächst simpel: Ein Mann wurde am 10. Dezember 2024 vom Amtsgericht Nürnberg wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Er sollte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro zahlen. Der Grund: Die deutschen Behörden waren der Ansicht, sein am 30. Oktober 2020 in Kroatien ausgestellter Führerschein sei in Deutschland ungültig.

Der Betroffene wollte dies nicht akzeptieren. Er legte Berufung ein. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte zwar den Schuldspruch, reduzierte aber die Tagessatzhöhe. Der Autofahrer gab nicht auf und zog vor die nächste Instanz. Seine Argumentation: Als Inhaber eines EU-Führerscheins genieße er europäisches Recht, und deutsche Gerichte dürften die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis nicht einfach mit der Begründung verwerfen, er habe doch eigentlich in Deutschland gewohnt.

Das Bayerische Oberste Landesgericht musste nun in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2025 (Az. 204 StRR 469/25) klären, unter welchen strengen Voraussetzungen deutsche Behörden einem EU-Dokument die Anerkennung verweigern dürfen.

Welche Regeln gelten für das Wohnsitzprinzip in der EU?

Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick auf die Anwendung der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 28 FeV) notwendig. In der Europäischen Union gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Das bedeutet: Ein Führerschein, der in einem EU-Mitgliedstaat (hier Kroatien) rechtmäßig erteilt wurde, muss grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden….


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