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Unterversicherung bei einem Brandschaden: Volle Zahlung trotz Rechenfehler

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Eine Unterversicherung bei einem Brandschaden führt in Brandenburg dazu, dass ein Versicherer die Entschädigung für ein abgebranntes Wohnhaus massiv kürzen will. Kurioserweise beruht die falsche Summe auf einem Rechenfehler im Wertermittlungsbogen der Versicherung, weshalb nun über den Ersatz der durch Verzug gestiegenen Baukosten gestritten wird.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 U 46/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 24.11.2025
  • Aktenzeichen: 11 U 46/25
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Relevant für: Versicherungsnehmer, Versicherer, Immobilienbesitzer

Versicherer müssen trotz Rechenfehlern voll zahlen, wenn sie offensichtliche Fehler im Antrag übersehen.

  • Versicherer haften, wenn sie einfache Rechenfehler in ihren eigenen Formularen übersehen.
  • Das Unternehmen muss Anträge prüfen, auch wenn ein Makler den Kunden betreut.
  • Änderungen am Vertrag löschen alte Rechenfehler des Versicherers in der Regel nicht.
  • Die Versicherung zahlt den Schaden und übernimmt zusätzlich Kosten für Preissteigerungen.
  • Der Kunde bekommt Geld für den kompletten Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes.

Wer muss zahlen, wenn das Haus unterversichert ist?

Ein Brand ist für jeden Hauseigentümer der absolute Albtraum. Doch der Schrecken endet oft nicht mit dem Löschen der Flammen. Wenn die Versicherung anschließend die Regulierung verweigert oder kürzt, weil die Versicherungssumme angeblich zu niedrig angesetzt war, beginnt ein langer juristischer Kampf. Genau diesen musste eine Versicherungsnehmerin aus Brandenburg führen, nachdem ihr Wohngebäude durch ein Feuer schwer beschädigt worden war.

Der Fall, den das Oberlandesgericht Brandenburg nun final entschied, dreht sich um eine zentrale Frage: Darf sich ein Wohngebäudeversicherer auf eine Unterversicherung berufen, wenn der Fehler in der Berechnung der Versicherungssumme auf einem offensichtlichen Rechenfehler im eigenen Formular beruht? Und muss er für die enormen Preissteigerungen aufkommen, die während der jahrelangen Zahlungsverweigerung im Bausektor entstanden sind?

Am 5. Januar 2020 brach in dem Wohnhaus der Eigentümerin ein Feuer aus. Der Schaden war immens. Die Frau meldete den Vorfall umgehend ihrer Versicherung, bei der sie seit 2018 eine Wohngebäudeversicherung unterhielt. Doch statt einer schnellen Zusage zur Übernahme der Wiederaufbaukosten erhielt sie Post mit einer unangenehmen Nachricht: Der Versicherer warf ihr eine Unterversicherung vor. Die im Vertrag genannte Versicherungssumme sei viel zu niedrig bemessen, um den tatsächlichen Wert des Hauses abzudecken.

Das Unternehmen argumentierte, es müsse die Leistung daher drastisch kürzen. Für die Eigentümerin ging es um ihre Existenz: Sie forderte nicht nur die sofortige Zahlung von über 23.000 Euro, sondern vor allem die Zusage, dass die Versicherung die rund 155.000 Euro für den Wiederaufbau übernimmt. Zudem verlangte sie Schadenersatz für die Baukostensteigerungen, die durch die jahrelange Verzögerung entstanden waren.

Was bedeutet der Einwand der Unterversicherung rechtlich?

In der Gebäudeversicherung ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme das Fundament des Vertrages….


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