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Prozesskostenhilfe für das selbständige Beweisverfahren: Wann sie abgelehnt wird

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Eine Hauseigentümerin benötigt Prozesskostenhilfe für das selbständige Beweisverfahren, um die massiven Brandschäden an ihrem Gebäude durch einen Gutachter dokumentieren zu lassen. Obwohl die Versicherung ihr arglistige Täuschung vorwirft, droht ein Beweismittelverlust durch den fortschreitenden Verfall der Ruine. Unklar bleibt, ob diese teure Schadenskalkulation zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt wirtschaftlich vernünftig ist.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 W 77/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Saarbrücken
  • Datum: 17.12.2025
  • Aktenzeichen: 5 W 77/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung von Staatsgeld für ein Beweisverfahren
  • Rechtsbereiche: Prozessrecht, Versicherungsrecht
  • Relevant für: Versicherungsnehmer, Versicherungen bei Gebäudeschäden

Versicherte erhalten kein Staatsgeld für teure Gutachten bei noch völlig ungeklärter Haftung der Versicherung.

  • Die Klägerin belegt ihre angebliche Armut gegenüber dem Gericht nicht lückenlos und glaubhaft.
  • Ein teures Eilgutachten ist unnötig, da Fotos und Polizeiberichte den Schaden bereits ausreichend dokumentieren.
  • Vernünftige Leute klären erst die Haftung, bevor sie hohe Kosten für die Schadenshöhe verursachen.
  • Ohne drohenden Verlust von Beweisen übernimmt der Staat keine Kosten für ein separates Gutachten.

Wer erhält Prozesskostenhilfe für das selbständige Beweisverfahren?

Ein Brand vernichtet ein Einfamilienhaus, die Versicherung verweigert die Zahlung und wirft der Eigentümerin Betrug vor. In einer solchen existenzbedrohenden Lage versuchen viele Betroffene, Beweise schnellstmöglich durch ein Gerichtsgutachten zu sichern. Doch wer für dieses teure Verfahren kein Geld hat, steht vor einer hohen Hürde: Der Staat gewährt die notwendige finanzielle Unterstützung nur unter strengen Voraussetzungen.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem aktuellen Beschluss detailliert dargelegt, wann die Versagung der Prozesskostenhilfe unvermeidlich ist. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte zwischen dem berechtigten Interesse an einer Beweissicherung und dem Schutz der Allgemeinheit vor unnötigen Kosten abwägen. Im Zentrum stand dabei eine Hauseigentümerin, die trotz eines laufenden Hauptprozesses ein separates Gutachtenverfahren auf Staatskosten erzwingen wollte.

Der Streit entzündete sich an einem verheerenden Feuer vom 11. Februar 2022. Die betroffene Immobilie, ein Einfamilienhaus im Saarland, wurde durch die Flammen weitgehend zerstört. Die Eigentümerin, die das Haus im November 2012 versichert hatte, meldete den Schaden umgehend ihrem Versicherer. Doch statt einer schnellen Regulierung erhielt sie Post von der Rechtsabteilung: Das Unternehmen focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und trat vom Vertrag zurück. Der Vorwurf wog schwer, die Fronten waren verhärtet.

Um ihre Ansprüche durchzusetzen, reichte die Frau schließlich Klage ein, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Versicherungsvertrag fortbesteht. Doch das reichte ihr nicht. Parallel dazu beantragte sie ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sollte die Feststellung der Entschädigungshöhe vornehmen, noch bevor geklärt war, ob die Versicherung überhaupt zahlen muss….


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