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Anspruch auf die Maklerprovision: Wann Partner beim Immobilienkauf zahlen müssen

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Den Anspruch auf die Maklerprovision forderte ein Hamburger Immobilienmakler ein, nachdem eine Interessentin das Haus besichtigte, am Ende aber ihr Lebensgefährte den Kaufvertrag unterzeichnete. Das Paar verweigerte die Zahlung wegen falscher Quadratmeterangaben im Exposé und versuchte, den Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung anzufechten.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 311 O 155/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Hamburg
  • Datum: 20.06.2025
  • Aktenzeichen: 311 O 155/23
  • Verfahren: Klage auf Maklerprovision
  • Rechtsbereiche: Maklerrecht
  • Relevant für: Immobilienmakler, Hauskäufer, Lebensgefährten

Käufer müssen die Maklerprovision zahlen, wenn ihr Partner das Haus durch den Makler kauft.

  • Makler erhalten Provision durch die Anfrage auf ein Exposé mit klarem Preishinweis.
  • Partner zahlen gemeinsam, wenn einer von beiden das Haus durch den Makler kauft.
  • Käufer können den Maklervertrag nach Ablauf eines Jahres nicht mehr rechtlich wirksam widerrufen.
  • Makler haften nur bei absichtlicher Täuschung für falsche Informationen des Verkäufers über das Objekt.
  • Käufer müssen falsche Angaben des Maklers zur Wohnfläche vor Gericht lückenlos beweisen.

Wer hat Anspruch auf die Maklerprovision, wenn der Partner kauft?

Ein Traumhaus in Hamburg, eine schnelle Einigung, aber am Ende ein langer Streit um viel Geld: Das Landgericht Hamburg musste in einem komplexen Fall entscheiden, wann eine Maklerfirma ihren Anspruch auf die Maklerprovision durchsetzen kann. Im Zentrum stand ein Paar, das versuchte, die Courtage von über 58.000 Euro zu umgehen. Die Strategie der Kaufinteressenten stützte sich auf zwei Argumente: Zum einen habe der Lebensgefährte das Haus gekauft, nicht die ursprüngliche Interessentin, die den Makler kontaktierte. Zum anderen seien die Angaben zur Wohn- und Nutzfläche im Exposé falsch gewesen, weshalb man sich getäuscht fühlte.

Der Fall zeigt eindrücklich, wie Gerichte die sogenannte „wirtschaftliche Identität“ bewerten und welche strengen Fristen für den Widerruf vom Maklervertrag gelten. Für Immobilienkäufer und Makler liefert das Urteil vom 20.06.2025 (Az. 311 O 155/23) wichtige Klarheit darüber, wie weit die Haftung des Maklers für die Flächenangaben tatsächlich reicht.

Wann kommt ein Abschluss eines Maklervertrags zustande?

Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen unerlässlich. Nach § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsteht ein Provisionsanspruch, wenn ein Maklervertrag geschlossen wurde, der Makler eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erbracht hat und der Hauptvertrag – also der Kaufvertrag – daraufhin zustande kam.

Vielen Laien ist nicht bewusst, dass der Abschluss eines Maklervertrags selten schriftlich mit Unterschrift erfolgt. In der Praxis geschieht dies meist konkludent, also durch schlüssiges Verhalten. Wenn ein Interessent ein Exposé anfordert, in dem ein Provisionsverlangen in einem Exposé eindeutig formuliert ist (z. B. „3,57 % Käuferprovision“), und anschließend die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt – etwa durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins –, gilt der Vertrag als geschlossen….


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