Eine Änderung der Kostenverteilung bei Balkonsanierungen bürdet einem Münchner Wohnungseigentümer nach über 20 Jahren Nutzung plötzlich die kompletten Kosten für die Instandsetzung seiner Dachterrasse auf. Fraglich bleibt, ob die Gemeinschaft die hohen Sanierungskosten für Bauteile im Gemeinschaftseigentum per Mehrheitsbeschluss so einfach auf eine einzelne Person abwälzen darf.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1293 C 14710/24 WEG
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 31.07.2025
- Aktenzeichen: 1293 C 14710/24 WEG
- Verfahren: Beschlussanfechtungsklage
- Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht
- Relevant für: Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen bei Balkonsanierungen
Wohnungseigentümer dürfen Sanierungskosten für Balkone allein den nutzenden Bewohnern auferlegen, trotz früherer Baumängel.
- Die Gemeinschaft darf die Verteilung der Kosten für Reparaturen rechtlich wirksam ändern.
- Nach zwanzig Jahren Nutzung gelten Schäden als normaler Verschleiß durch den Gebrauch.
- Wer den Balkon exklusiv nutzt, zahlt im fairen Fall auch allein für dessen Reparatur.
- Ungenaue Wörter im Beschluss machen die Entscheidung der Eigentümer nicht sofort ungültig.
- Das Gericht prüft nur, ob die Mehrheit der Eigentümer sachlich und fair entschied.
Wer trägt die Kosten einer teuren Balkonsanierung im WEG-Recht?
Ein Wasserschaden, eine sanierungsbedürftige Dachterrasse und eine Rechnung von über 30.000 Euro: Diese Zutaten führten in einer kleinen Münchner Wohnanlage zu einem erbitterten Rechtsstreit. Der Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde, berührt eine der sensibelsten Fragen für Wohnungseigentümer: Wer muss zahlen, wenn das Gemeinschaftseigentum im Bereich einer einzelnen Wohnung saniert werden muss?
Das Urteil zeigt eindrücklich, wie weitreichend die Kompetenzen der Eigentümergemeinschaft seit der WEG-Reform sind. Es verdeutlicht, dass eine Änderung der Kostenverteilung bei Balkonsanierungen auch dann zulässig sein kann, wenn dies für einzelne Eigentümer eine enorme finanzielle Belastung bedeutet.
Der Auslöser: Wasser tropft ins Wohnzimmer
Die betroffene Wohnanlage ist überschaubar. Sie besteht aus lediglich drei Einheiten: einer Wohnung im Erdgeschoss, einer im ersten Obergeschoss und einer im Dachgeschoss. Die Parteien, die sich später vor Gericht gegenüberstanden, sind Nachbarn.
Im Frühsommer 2023 bemerkten die Eigentümer der Wohnung im ersten Obergeschoss – die späteren Antragsteller in diesem Verfahren – Feuchtigkeit. Ein herbeigerufener Spenglereibetrieb untersuchte die Situation und stellte fest, dass die Abdichtung der Terrasse und des Balkons gravierende Mängel aufwies. Der Bericht las sich wie eine Mängelliste aus dem Lehrbuch für Bauschäden: Ausführungsfehler, lose liegende Bitumenbahnen, fehlende Dampfsperranschlüsse und eine lokal durchnässte Wärmedämmung.
Die Situation spitzte sich im November 2023 zu. Nun meldeten auch die Eigentümer der Erdgeschosswohnung Wasserschäden. An ihrer Innenwand, genau unterhalb des Balkons der Wohnung im ersten Stock, zeigten sich die Folgen der undichten Hülle. Ein Ortstermin im Dezember bestätigte den Verdacht: Die Ursache lag in der mangelhaften Abdichtung des darüberliegenden Balkons….