Eine Urkundenfälschung durch einen Richter am Landgericht Bielefeld beschäftigte die Justiz, nachdem der Jurist fremde Anwaltsbriefköpfe nutzte und Zahlungen auf sein Privatkonto umleitete. Während der Angeklagte eine zulässige Zusammenarbeit betonte, warfen eingescannte Unterschriften die Frage nach einer systematischen Vorspiegelung einer anwaltlichen Tätigkeit auf.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 NBs 46/24 – Urteil vom 29.01.2025
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Bielefeld
- Datum: 29.01.2025
- Aktenzeichen: 14 NBs 46/24
- Verfahren: Strafverfahren (Berufung)
- Rechtsbereiche: Strafrecht
- Relevant für: Rechtsanwälte, Justizangestellte, Bankkunden
Ein früherer Richter erhält eine Bewährungsstrafe, weil er Anwaltsbriefe fälschte und Geld auf sein Konto umleitete.
- Er nutzte heimlich den Briefkopf eines Kollegen für gefälschte Schreiben.
- Der Täter gab seine eigene Bankverbindung für angebliche Honorare an.
- Das Gericht verurteilt ihn wegen Urkundenfälschung in 15 Fällen.
- Das Gericht setzt die 17-monatige Haftstrafe zur Bewährung aus.
Was passiert, wenn ein Richter selbst zum Straftäter wird?
Es ist ein Fall, der das Vertrauen in die Integrität der Justiz auf eine harte Probe stellt. Ein Mann, der früher selbst als Richter am Amtsgericht Recht sprach und zuvor als Rechtsanwalt tätig war, saß nun auf der Anklagebank. Der Vorwurf wog schwer: Urkundenfälschung in 15 Fällen. Doch es ging nicht um plumpe Fälschungen, sondern um ein raffiniertes System, bei dem die Grenzen zwischen Wahrheit und Lüge im juristischen Schriftverkehr verschwammen.
Der angeklagte Jurist nutzte über einen längeren Zeitraum hinweg den Briefkopf eines befreundeten Rechtsanwalts, ohne dazu berechtigt zu sein. Er fertigte Schriftsätze an, versah sie mit einer eingescannten Unterschrift des Kollegen und leitete Zahlungen auf sein eigenes Konto um. Das Landgericht Bielefeld musste in zweiter Instanz klären, ob es sich hierbei um ein strafbares Verhalten handelte oder – wie der ehemalige Richter behauptete – um eine zulässige Zusammenarbeit unter Kollegen.
Das Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. 14 NBs 46/24) liefert tiefe Einblicke in die Abgründe einer gescheiterten juristischen Karriere und definiert die Grenzen der Urkundenfälschung durch einen Richter neu. Besonders die Frage, ab wann eine Handlung als gewerbsmäßig gilt und wie tief ein Täter in die Herstellung unechter Urkunden verstrickt sein muss, um als Mittäter zu gelten, stand im Fokus der Strafkammer.
Wie ist die Strafbarkeit bei einer Urkundenfälschung geregelt?
Um das Urteil in seiner vollen Tragweite zu verstehen, muss man zunächst einen Blick in das Strafgesetzbuch (StGB) werfen. Die zentrale Norm ist hier der § 267 StGB. Dieser Paragraph schützt die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs. Das Gesetz stellt drei Handlungen unter Strafe:
- Das Herstellen einer unechten Urkunde.
- Das Verfälschen einer echten Urkunde.
- Den Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde.
Eine Urkunde ist dabei jede verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist….