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Nutzungsausfall für den Begutachtungstag: Wann Ihnen Entschädigung zusteht

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Ein Unfallgeschädigter verlangte Nutzungsausfall für den Begutachtungstag und stritt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich um restliche Reparaturkosten im zweistelligen Cent-Bereich. Ob der bloße Entzug der Nutzungsmöglichkeit während der Besichtigung durch einen Sachverständigen bereits für eine Entschädigung ausreicht, blieb trotz fehlender Mietwagenkosten die alles entscheidende Frage.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 121 C 1470/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Braunschweig
  • Datum: 13.05.2024
  • Aktenzeichen: 121 C 1470/23
  • Verfahren: Klage auf restlichen Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Relevant für: Unfallgeschädigte, Kfz-Versicherer

Unfallgeschädigte erhalten Geld für den Nutzungsausfall am Tag der Begutachtung durch einen Sachverständigen.

  • Das Gericht vermutet bei Autobesitzern grundsätzlich einen Willen zur Nutzung des Fahrzeugs.
  • Die Untersuchung durch einen Experten entzieht dem Besitzer sein Auto für diesen Zeitraum.
  • Ein Verzicht auf einen Mietwagen darf den Geschädigten finanziell nicht benachteiligen.
  • Die Versicherung zahlt die volle Entschädigung sowie die restlichen offenen Reparaturkosten.

Wer trägt die Kosten für den Nutzungsausfall am Tag der Begutachtung?

Ein Verkehrsunfall bringt für den betroffenen Fahrzeughalter meist nicht nur Blechschäden, sondern auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Neben der eigentlichen Reparatur muss der Schaden zunächst beziffert werden. Hierfür ist in der Regel ein Sachverständigengutachten notwendig. Doch wer kommt für die Zeit auf, in der das Auto begutachtet wird und somit nicht genutzt werden kann? Diese Frage beschäftigt regelmäßig deutsche Amtsgerichte, da Haftpflichtversicherer immer wieder versuchen, die Auszahlungen an Unfallgeschädigte zu kürzen.

Das Amtsgericht Braunschweig hatte über einen Fall zu entscheiden, der die kleinteilige Abrechnungspraxis vieler Versicherungen illustriert. Es ging nicht nur um eine Entschädigung für den Nutzungsausfall während der Begutachtung, sondern auch um einen kuriosen Restbetrag bei den Reparaturkosten von gerade einmal zwei Cent. Das Urteil stärkt die Rechte von Unfallopfern und stellt klar, dass auch kurzzeitige Entziehungen der Nutzungsmöglichkeit – wie etwa für die Besichtigung durch einen Sachverständigen – ersatzfähig sind.

Der Streit entzündete sich nach einem Verkehrsunfall vom 27.04.2023. Die Schuldfrage war eindeutig: Der Unfallgegner trug die volle Verantwortung, und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erkannte die Haftung dem Grunde nach zu 100 Prozent an. Dennoch weigerte sich der Konzern, den Schaden vollständig zu regulieren. Der geschädigte Autobesitzer ließ sich dies nicht gefallen und zog vor das Amtsgericht Braunschweig (Urteil vom 13.05.2024, Az. 121 C 1470/23).

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?

Um die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, lohnt ein Blick auf die rechtlichen Mechanismen, die nach einem Unfall greifen. Der Anspruch des Geschädigten gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung ergibt sich aus § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie aus dem Pflichtversicherungsgesetz….


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