Die Höhe der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall beschäftigt eine Hamburgerin, die nach einem vollständigen Abriss der ischiokruralen Muskulatur am Bein eine Einstufung von 100 Prozent verlangt. Obwohl die Versicherung bereits 30 Prozent anerkannte, klafft zwischen den objektiven Messwerten zur Muskel-Atrophie am Oberschenkel und der Selbsteinschätzung ihrer Gehfähigkeit eine gewaltige Lücke.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 2 U 11/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landessozialgericht Hamburg
- Datum: 17.12.2025
- Aktenzeichen: L 2 U 11/24
- Verfahren: Klage auf höhere Verletztenrente
- Rechtsbereiche: Unfallversicherungsrecht
- Relevant für: Unfallopfer, Arbeitnehmer nach Arbeitsunfällen, Berufsgenossenschaften
Eine verletzte Frau erhält keine höhere Unfallrente, weil ihre körperlichen Schäden nach der Heilung nicht ausreichen.
- Gutachten belegen nur geringe Muskelschäden und leichte Bewegungseinschränkungen am verletzten Bein.
- Die Operation der Sehnen war erfolgreich und die Nervenschäden heilten weitestgehend ab.
- Das Gericht bestätigt die Einschätzung der Versicherung von 30 Prozent Erwerbsminderung.
- Höhere Renten setzen schwerere körperliche Schäden oder den Verlust von Gliedmaßen voraus.
- Eigene Schmerzbeschreibungen ohne medizinische Beweise begründen keine höhere monatliche Zahlung.
Wie wird die Höhe der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall bestimmt?
Ein unglücklicher Schritt während der Arbeit kann das Leben dauerhaft verändern. Doch nicht jede körperliche Einschränkung führt automatisch zu einer hohen Rente durch die gesetzliche Unfallversicherung. Genau darüber stritt eine Frau aus Hamburg jahrelang mit der Berufsgenossenschaft. 
Wann besteht Anspruch auf eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft?
Um den Konflikt zu verstehen, ist ein Blick auf das Sozialgesetzbuch VII notwendig. Nach einem Arbeitsunfall hat ein Versicherter nicht automatisch Anspruch auf eine lebenslange Rente….