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Höhe der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall: Kriterien der MdE-Einstufung

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Die Höhe der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall beschäftigt eine Hamburgerin, die nach einem vollständigen Abriss der ischiokruralen Muskulatur am Bein eine Einstufung von 100 Prozent verlangt. Obwohl die Versicherung bereits 30 Prozent anerkannte, klafft zwischen den objektiven Messwerten zur Muskel-Atrophie am Oberschenkel und der Selbsteinschätzung ihrer Gehfähigkeit eine gewaltige Lücke.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 2 U 11/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Hamburg
  • Datum: 17.12.2025
  • Aktenzeichen: L 2 U 11/24
  • Verfahren: Klage auf höhere Verletztenrente
  • Rechtsbereiche: Unfallversicherungsrecht
  • Relevant für: Unfallopfer, Arbeitnehmer nach Arbeitsunfällen, Berufsgenossenschaften

Eine verletzte Frau erhält keine höhere Unfallrente, weil ihre körperlichen Schäden nach der Heilung nicht ausreichen.

  • Gutachten belegen nur geringe Muskelschäden und leichte Bewegungseinschränkungen am verletzten Bein.
  • Die Operation der Sehnen war erfolgreich und die Nervenschäden heilten weitestgehend ab.
  • Das Gericht bestätigt die Einschätzung der Versicherung von 30 Prozent Erwerbsminderung.
  • Höhere Renten setzen schwerere körperliche Schäden oder den Verlust von Gliedmaßen voraus.
  • Eigene Schmerzbeschreibungen ohne medizinische Beweise begründen keine höhere monatliche Zahlung.

Wie wird die Höhe der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall bestimmt?

Ein unglücklicher Schritt während der Arbeit kann das Leben dauerhaft verändern. Doch nicht jede körperliche Einschränkung führt automatisch zu einer hohen Rente durch die gesetzliche Unfallversicherung. Genau darüber stritt eine Frau aus Hamburg jahrelang mit der Berufsgenossenschaft. Der Fall begann an einem Sommertag, dem 17. Juli 2018. Die 1959 geborene Röntgenassistentin war in ihrer Klinik tätig, als sie ausrutschte. Die Folgen waren drastisch: Sie erlitt einen kompletten Abriss der gemeinsamen Ansatzsehne der ischiokruralen Muskulatur am linken Sitzbein (Tuber ischiadicum). Dabei rissen gleich drei wichtige Muskeln ab: der Musculus semitendinosus, der Musculus biceps femoris und der Musculus semimembranosus. Obwohl der Unfallversicherungsträger den Arbeitsunfall anerkannte und eine Rente zahlte, entbrannte ein Streit über das Ausmaß der dauerhaften Schäden. Während die Versicherung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 Prozent feststellte, fühlte sich die Verletzte weitaus stärker beeinträchtigt. Sie forderte eine Einstufung von mindestens 50, teilweise sogar bis zu 100 Prozent. Das Landessozialgericht Hamburg musste nun final entscheiden, ob die subjektiven Beschwerden der Frau oder die objektiven Messwerte der Gutachter ausschlaggebend sind.

Wann besteht Anspruch auf eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft?

Um den Konflikt zu verstehen, ist ein Blick auf das Sozialgesetzbuch VII notwendig. Nach einem Arbeitsunfall hat ein Versicherter nicht automatisch Anspruch auf eine lebenslange Rente….


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