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Erstattung der Sachverständigenkosten: Volle Übernahme von Fahrt- und Nebenkosten

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Die Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem Autounfall kürzte eine Versicherung kurzerhand um die Beträge für Hebebühne und Fahrtkilometer, obwohl der Sachschaden bereits reguliert war. Da der Gutachter die branchenübliche BVSK-Honorarbefragung als Basis nutzte, stellte sich im Prozess die Frage nach der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Tabellen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 C 96/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Nördlingen
  • Datum: 24.06.2024
  • Aktenzeichen: 5 C 96/24
  • Verfahren: Zivilprozess um Sachverständigenkosten
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Relevant für: Unfallgeschädigte, Kfz-Versicherungen, Sachverständige

Eine Versicherung muss Gutachterkosten und Nebenkosten innerhalb üblicher Honorarspannen trotz Kritik voll bezahlen.

  • Das Grundhonorar bleibt innerhalb der üblichen Honorarspanne für Sachverständige zulässig.
  • Das Gericht erlaubt höhere Fahrtkosten wegen der gestiegenen Preise im Jahr 2022.
  • Die Versicherung zahlt zusätzlich für das Nutzen einer Hebebühne zur Schadensprüfung.
  • Der Geschädigte darf einen Gutachter seines Vertrauens auch aus Nachbarorten wählen.
  • Das Gericht nutzt Umfragen unter Sachverständigen als fairen Maßstab für Kosten.

Wer trägt die restlichen Sachverständigenkosten nach einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage oft schnell geklärt, doch der Streit ums Geld fängt damit erst an. Ein klassisches Szenario beschäftigt deutsche Amtsgerichte täglich: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erkennt ihre Zahlungspflicht zwar dem Grunde nach an, setzt aber den Rotstift bei der Rechnung des Kfz-Gutachters an. Positionen wie Fahrtkosten, Schreibgebühren oder die Nutzung einer Hebebühne werden als überhöht oder unnötig gestrichen. So erging es auch einem Fahrzeughalter aus dem Raum Nördlingen. Nach einem Unfall am 15. Juni 2023 beauftragte der Geschädigte einen Sachverständigen zur Beweissicherung. Die gegnerische Versicherung beglich den Großteil des Schadens, weigerte sich jedoch, einen Restbetrag von 87,40 Euro zu zahlen. Sie hielt das Honorar und die Nebenkosten für überzogen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Nördlingen, das am 24. Juni 2024 (Az. 5 C 96/24) ein klares Urteil zur Erstattung der Sachverständigenkosten fällte.

Welche Gesetze regeln die Kosten für das Schadensgutachten?

Das deutsche Schadensersatzrecht folgt einem klaren Prinzip: Wer einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen. Dies regelt § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Dazu gehört auch die Feststellung der Schadenshöhe durch einen Experten. Ohne ein qualifiziertes Gutachten kann ein Laie schließlich kaum beurteilen, was die Reparatur kosten wird oder ob ein Totalschaden vorliegt.

Praxis-Hinweis: Schadenmanagement

Auszug aus der Quelle: https://www.kanzlei-kotz.de/erstattung-der-sachverstaendigenkosten-volle-uebernahme-von-fahrt-und-nebenkosten/

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