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Anspruch auf eine Verletztenrente: Reichen Schmerzen für eine Zahlung aus?

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Ein Kraftfahrer in Hamburg kämpft um seinen Anspruch auf eine Verletztenrente, nachdem ihn eine schwere Weber-C-Fraktur am Sprunggelenk seit Jahren massiv belastet. Fraglich bleibt, ob die Schmerzbelastung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent rechtfertigt oder ob sie bereits als typische Begleiterscheinung in den medizinischen Tabellenwerten enthalten ist.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 2 U 26/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Hamburg
  • Datum: 20.08.2025
  • Aktenzeichen: L 2 U 26/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Gesetzliche Unfallversicherung
  • Relevant für: Arbeitnehmer nach Arbeitsunfällen, Unfallversicherungsträger

Ein Kraftfahrer erhält keine Unfallrente bei einer körperlichen Beeinträchtigung von nur zehn Prozent.

  • Mediziner bewerten die körperlichen Folgen des Unfalls insgesamt mit nur zehn Prozent.
  • Übliche Schmerzen fließen bereits in die Bewertung der körperlichen Einschränkung ein.
  • Ein spezielles Schmerzgutachten erfordert belegbare seelische Probleme kurz nach dem Unfall.
  • Alte Verletzungen ohne Bezug zum neuen Unfall erhöhen die aktuelle Bewertung nicht.
  • Eine monatliche Geldrente setzt eine Beeinträchtigung von mindestens zwanzig Prozent voraus.

Wer bekommt eine Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall kann das Leben von einer Sekunde auf die andere verändern. Doch nicht jede schmerzhafte Verletzung führt automatisch zu einer dauerhaften Rentenzahlung durch die Berufsgenossenschaft. Diese schmerzhafte Erfahrung musste ein Kraftfahrer vor dem Landessozialgericht Hamburg machen. In einem jahrelangen Rechtsstreit kämpfte der Mann um die Anerkennung seiner Unfallfolgen.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie streng die Hürden für einen Anspruch auf eine Verletztenrente sind und welche Rolle Schmerzen bei der rechtlichen Bewertung spielen. Im Zentrum stand ein Unfall, der sich bereits am 26. März 2020 ereignete. Der damals 63-jährige Lkw-Fahrer wurde während seiner Arbeit von einem beladenen Elektrohubwagen erfasst. Die Wucht des Aufpralls drückte ihn gegen andere Geräte, wobei seine Füße massiv gequetscht wurden.

Die medizinische Bilanz war ernst: Die Ärzte diagnostizierten eine sogenannte Weber-C-Fraktur am linken Außenknöchel – ein Bruch, der operativ mit Platten und Schrauben versorgt werden musste. Auch der rechte Fuß trug Blessuren davon, darunter kleine Knochenabsplitterungen. Trotz der Schwere der Verletzung und anhaltender Beschwerden entschied das Landessozialgericht Hamburg am 20. August 2025 (Az. L 2 U 26/24), dass dem Betroffenen keine Rente zusteht.

Wann besteht Anspruch auf eine Verletztenrente?

Um das Urteil zu verstehen, ist ein Blick in das Gesetz notwendig. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht für jeden Schmerz oder jede Narbe. Nach § 56 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) entsteht ein Rentenanspruch nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist.

Diese Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist der entscheidende Maßstab….


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