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Strafzumessung bei einem untauglichen Versuch: Wann die Strafe gemildert wird

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Die Strafzumessung bei einem untauglichen Versuch stand im Fokus, als ein Angeklagter in München durch wirre Drohbriefe versuchte, mehrere Millionen Euro zu erpressen. Fraglich bleibt, ob die offensichtliche Untauglichkeit der dilettantischen Schreiben eine Strafminderung bei einer räuberischen Erpressung erzwingt oder das Gericht die volle Härte anwenden darf.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 206 StRR 364/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 20.11.2025
  • Aktenzeichen: 206 StRR 364/25
  • Verfahren: Revision gegen Strafurteil
  • Rechtsbereiche: Strafrecht
  • Relevant für: Angeklagte, Strafverteidiger, Richter im Strafrecht

Gerichte müssen die Aussichtslosigkeit einer Tat beim Strafmaß mildernd berücksichtigen.

  • Der Täter verschickte wirre Drohbriefe und forderte Millionen von seinen Opfern.
  • Die Drohungen waren völlig unverständlich und von Anfang an aussichtslos.
  • Das Landgericht verhängte hohe Strafen, ohne diese Aussichtslosigkeit zu bewerten.
  • Das Gesetz verlangt bei solch untauglichen Versuchen jedoch eine mildere Strafe.
  • Das obere Gericht hob das Urteil zur Strafe deshalb komplett auf.

Muss ein wirrer Erpresserbrief voll bestraft werden?

Wer mit dem Tod droht und Millionen fordert, begeht ein schweres Verbrechen. Doch was geschieht, wenn die Drohbriefe so wirr und unverständlich formuliert sind, dass kaum jemand sie ernst nehmen kann? Mit genau dieser Frage musste sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) befassen. Ein Verfasser von skurrilen Drohschreiben hatte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt. Er argumentierte, dass seine dilettantischen Versuche bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden müssten.

Der Fall beleuchtet eine spannende Nische des Strafrechts: den sogenannten untauglichen Versuch. Wenn ein Täter zwar kriminelle Energie besitzt, aber völlig ungeeignete Mittel wählt, stellt sich die Frage nach der gerechten Strafe. Das Gericht entschied am 20. November 2025 unter dem Aktenzeichen 206 StRR 364/25, dass die Vorinstanz, das Landgericht München I, es versäumt hatte, diesen Aspekt ausreichend zu würdigen. Für den Verurteilten bedeutet dies eine zweite Chance auf ein milderes Urteil, zumindest was die Höhe der Haftstrafe betrifft.

Die Entscheidung zeigt exemplarisch, wie präzise deutsche Gerichte arbeiten müssen. Es reicht nicht aus, eine Tat festzustellen. Auch die inneren und äußeren Umstände der Tatbegehung müssen in die Waagschale der Justizia geworfen werden, um eine schuldangemessene Sanktion zu finden.

Was genau ist eine versuchte räuberische Erpressung?

Um die Tragweite des Urteils zu verstehen, muss man zunächst den Straftatbestand betrachten. Die räuberische Erpressung kombiniert Elemente des Raubes und der Erpressung. Der Täter wendet Gewalt an oder droht mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, um das Opfer zu einer Handlung zu zwingen, die dessen Vermögen schädigt. Im vorliegenden Fall ging es um Drohbriefe, in denen der Absender Geld forderte und mit dem Tod drohte.

Das deutsche Strafrecht bestraft jedoch nicht nur die vollendete Tat, sondern auch den Versuch….


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