Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kindesunterhalt bei einem Selbstständigen: Schutz von Erspartem und Vorsorge

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Den Kindesunterhalt bei einem Selbstständigen zahlte ein Gitarrenlehrer jahrelang zuverlässig, bis die Gegenseite für zwei Kinder plötzlich deutlich höhere monatliche Beträge forderte. Um diese Summen zu decken, sollte der Musiker fortan eine zusätzliche Nebentätigkeit ausüben oder sein gesamtes Erspartes für die private Altersvorsorge verwerten.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 UF 69/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 11. Dezember 2025
  • Aktenzeichen: 15 UF 69/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Erhöhung von Kindesunterhalt
  • Rechtsbereiche: Familienrecht
  • Relevant für: Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Eltern mit geringem Verdienst

Ein Vater zahlt nicht mehr Unterhalt, wenn sein Einkommen trotz Nebenjob-Pflicht für die Erhöhung fehlt.

  • Der Vater arbeitet bereits 45 Stunden pro Woche als selbstständiger Musiklehrer.
  • Ein Nebenjob bis zu zehn Stunden wöchentlich ist dem Vater zusätzlich zumutbar.
  • Selbst mit fiktivem Nebenverdienst bleibt das Geld unter dem notwendigen Eigenbedarf.
  • Vorhandenes Erspartes unter achtzigtausend Euro dient der Altersvorsorge und bleibt geschützt.
  • Das Gericht schützt kleine Ersparnisse als Notgroschen für den eigenen Lebensbedarf.

Muss ein selbstständiger Vater mehr Kindesunterhalt zahlen?

Wenn Eltern sich trennen, wird das Geld oft knapp. Besonders kompliziert wird die Lage, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil selbstständig ist. Die Einnahmen schwanken, die Arbeitszeiten sind schwer zu kontrollieren, und oft steht der Vorwurf im Raum: „Du könntest mehr verdienen, wenn du nur wolltest.“ Genau dieser Konflikt beschäftigte nun das Oberlandesgericht Celle. In einem wegweisenden Beschluss musste der Senat klären, wie weit die gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt tatsächlich reicht und ob ein Vater seine Altersvorsorge auflösen muss, um den Mindestunterhalt zu sichern.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte die Leistungsfähigkeit eines Selbstständigen berechnen. Es geht um fiktive Einkünfte, die Zumutbarkeit von einer Nebentätigkeit und den Schutz vom notwendigen Schonvermögen. Für getrenntlebende Eltern liefert dieses Urteil wichtige Maßstäbe, insbesondere zur Frage, wann ein Abänderungsantrag gegen bestehende Jugendamtsurkunden Erfolg haben kann.

Der Familienstreit um den Mindestunterhalt

Im Zentrum des Verfahrens standen zwei im Jahr 2017 geborene Kinder. Ihre Eltern ließen sich im September 2024 rechtskräftig scheiden. Der Vater, ein hauptberuflich selbstständiger Musik- und Gitarrenlehrer, hatte sich bereits im August 2023 in Jugendamtsurkunden dazu verpflichtet, für seine beiden Kinder Unterhalt zu zahlen. Er titulierte damals einen Betrag von 265 Euro pro Kind und Monat.

Praxis-Hinweis: Die Falle der Jugendamtsurkunde

Viele Unterhaltspflichtige unterschreiben diese Urkunden schnell, um Kosten zu sparen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv