Ein Vermieter in Lemgo ignorierte den Besitzschutz für die Ferienwohnung und tauschte das Türschloss aus, während die Gäste dort seit drei Tagen wohnten. Plötzlich standen die Urlauber mit ihrem Gepäck auf der Straße und mussten klären, ob der Eigentümer sie ohne richterliche Erlaubnis vor die Tür setzen darf.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 18 C 369/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht Lemgo
- Datum: 20.11.2025
- Aktenzeichen: 18 C 369/25
- Verfahren: Eilverfahren um Wohnungszutritt
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht
Der Vermieter muss Mietern sofort wieder Zutritt zur Wohnung gewähren nach einem eigenmächtigen Schlosswechsel.
- Der Vermieter tauschte ohne Erlaubnis das Schloss aus und verwehrte den Mietern den Zutritt.
- Das Gericht sieht in diesem Vorgehen eine verbotene Form der Selbsthilfe durch den Vermieter.
- Der Vermieter muss den Mietern sofort alle Schlüssel für die Wohnung wieder aushändigen.
- Weigert sich der Vermieter, darf ein Gerichtsvollzieher das Schloss auf Kosten des Vermieters öffnen.
- Ob der Mietvertrag tatsächlich noch bestand, spielt für diese schnelle Entscheidung keine Rolle.
Wer darf in die Ferienwohnung, wenn der Mietvertrag streitig ist?
Es ist der Albtraum eines jeden Urlaubers oder Mieters auf Zeit: Man kehrt nach einem kurzen Ausflug oder einer Erledigung zur Unterkunft zurück, doch der Schlüssel passt nicht mehr. Das Schloss wurde ausgetauscht, die eigenen Sachen befinden sich noch drinnen oder wurden vor die Tür gestellt. Genau dieses Szenario spielte sich im November 2025 in der ostwestfälischen Stadt Lemgo ab. Ein Streit zwischen Mietern einer Ferienwohnung und ihrem Vermieter eskalierte derart, dass am Ende das Amtsgericht einschreiten musste.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie schmal der Grat zwischen dem Hausrecht eines Eigentümers und der verbotenen Eigenmacht des Vermieters ist. Selbst wenn ein Mietvertrag formell ausgelaufen sein sollte, darf ein Vermieter nicht einfach zur Selbsthilfe greifen und die Bewohner vor die Tür setzen. Das Amtsgericht Lemgo fällte am 20. November 2025 ein deutliches Urteil (Az. 18 C 369/25), das den Besitzschutz für die Ferienwohnung stärkt und klarstellt, dass eine Räumung fast immer einen gerichtlichen Titel erfordert.
In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe des Streits, erklären, warum das Gericht den Mietern recht gab, obwohl die Vertragsdauer umstritten war, und analysieren, welche rechtlichen Fallstricke bei einer Aussperrung aus der Mietwohnung lauern.
Was bedeutet verbotene Eigenmacht nach dem Gesetz?
Um die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, muss man zunächst einen zentralen Begriff des deutschen Zivilrechts betrachten: den Besitz. Juristisch unterscheidet man strikt zwischen dem Eigentum (dem rechtlichen Herrschen über eine Sache) und dem Besitz (der tatsächlichen Gewalt über eine Sache). Ein Mieter ist Besitzer der Wohnung, auch wenn sie ihm nicht gehört. Solange er dort wohnt, übt er die tatsächliche Gewalt aus.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt diesen Zustand massiv….