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Ausgleich für die Hausfinanzierung nach der Trennung: Wer bekommt Geld zurück?

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Ein Ehemann fordert den Ausgleich für die Hausfinanzierung nach der Trennung, nachdem er jahrelang sämtliche Kreditraten und Hausabgaben für das Haus seiner Frau zahlte. Obwohl eine notarielle Vereinbarung ihn eigentlich von diesen Kosten befreite, wirft die jahrelange Praxis im Alltag nun die Frage auf, ob er sein Geld jemals zurückerhält.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 116/04

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
  • Datum: 01.03.2005
  • Aktenzeichen: 12 U 116/04
  • Verfahren: Klage auf Rückzahlung von Hauskosten
  • Rechtsbereiche: Familienrecht

Ein Ehepartner erhält kein Geld für Hauskosten zurück, wenn er diese während der Ehejahre freiwillig übernahm.

  • Das Gericht wertet Zahlungen während der Ehe als normalen Beitrag zum gemeinsamen Alltag.
  • Paare ändern Verträge auch ohne Unterschrift durch ihr tägliches Handeln über viele Jahre.
  • Geld für das gemeinsame Leben in der Ehe fordert ein Partner später nicht zurück.
  • Für Kosten wie Grundsteuern haftet der alleinige Eigentümer des Hauses gegenüber dem Staat selbst.
  • Wer jahrelang Rechnungen widerspruchslos zahlt, darf später nicht plötzlich die Erstattung dieser Kosten fordern.

Wer erhält einen Ausgleich für die Hausfinanzierung nach der Trennung?

Wenn eine Ehe scheitert, geht es oft nicht nur um gebrochene Herzen, sondern um viel Geld. Besonders kompliziert wird es, wenn Immobilien im Spiel sind und ein Partner über Jahre hinweg die Kosten allein getragen hat. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie nach dem endgültigen Scheitern der Beziehung die Kassensturz machen und einseitig erbrachte Leistungen zurückfordern können. Doch diese Rechnung wird oft ohne das Familienrecht gemacht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste in einem aufsehenerregenden Fall entscheiden, ob ein Ehemann nach der Scheidung fast 80.000 Euro von seiner Ex-Frau zurückverlangen darf. Die Besonderheit: Es existierte ein notarieller Vertrag, der eigentlich genau das Gegenteil dessen regelte, was das Paar jahrelang lebte. Das Urteil vom 01.03.2005 (Az. 12 U 116/04) zeigt eindrücklich, wie das tatsächliche Zusammenleben selbst notarielle Urkunden aushebeln kann und warum Beiträge zum Familienunterhalt meist unwiederbringlich verloren sind.

Welche Bedeutung hat eine notarielle Vereinbarung bei einer Versöhnung?

Die Geschichte dieses Rechtsstreits beginnt bereits im Dezember 1995. Ein Ehepaar hatte sich vorübergehend getrennt. Um die finanziellen Verhältnisse zu klären, schlossen sie kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 1995, einen notariellen Vertrag. Darin vereinbarten sie die Gütertrennung. Ein zentraler Punkt war die Regelung der Hauskosten: Die Ehefrau sollte fortan bestimmte Belastungen für das gemeinsame Hausgrundstück übernehmen. Es ging damals um monatlich rund 605 Euro (1.185 DM). Zudem übertrug der Ehemann seinen Miteigentumsanteil an der Immobilie auf seine Frau.

Doch das Leben hielt sich nicht an das Papier. Bereits im Januar 1996, also nur wenige Wochen nach dem Notartermin, versöhnten sich die Eheleute. Sie zogen wieder zusammen und führten ihre Ehe fort – fast acht Jahre lang, bis zur endgültigen Trennung im September 2003….


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