Krankengeld bei einer vorbestehenden Erkrankung forderte eine Produktionsmitarbeiterin, die ihren neuen Job nur drei Tage nach dem Start wegen massiver Rückenprobleme unterbrechen musste. Die Kasse lehnte ab, da die Frau bereits vor dem ersten Arbeitstag krank war. Reicht die tatsächliche Aufnahme der versicherten Beschäftigung für den Schutz aus?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 5 KR 304/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Bayerisches Landessozialgericht
- Datum: 02.12.2025
- Aktenzeichen: L 5 KR 304/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Sozialrecht
Arbeitnehmer erhalten Krankengeld beim Start der Arbeit, selbst wenn Vorerkrankungen sie später arbeitsunfähig machen.
- Das Gericht verlangt keine Verschlechterung des Zustands erst nach dem neuen Jobstart.
- Wichtig sind die tatsächliche Arbeit und der ärztliche Beleg der Krankheit.
- Vorerkrankungen verhindern Geldzahlungen nicht, wenn die Arbeit die Schmerzen akut verschlimmert.
- Die Kasse zahlt Krankengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Chef.
- Richter fanden keine Beweise für Betrug oder einen vorgetäuschten Arbeitsvertrag.
Wer zahlt Krankengeld bei einer vorbestehenden Erkrankung im neuen Job?
Ein neuer Job ist für viele Arbeitnehmer der Beginn eines neuen Lebensabschnitts – oft verbunden mit der Hoffnung auf finanzielle Stabilität und berufliche Weiterentwicklung. Doch was passiert, wenn der Körper kurz nach dem Start streikt? Wenn alte Leiden wieder aufbrechen oder sich durch die neue Belastung verschlimmern? Genau in dieser vulnerablen Phase zwischen Arbeitsaufnahme, Probezeitkündigung und Krankmeldung entstehen häufig existenzbedrohende Konflikte mit den Sozialversicherungsträgern.
Ein besonders brisanter Fall beschäftigte das Bayerische Landessozialgericht. Im Zentrum stand eine Produktionsmitarbeiterin, die kurz nach Arbeitsbeginn wegen schwerer Rückenbeschwerden ausfiel. Die Krankenkasse verweigerte die Zahlung, weil die Frau bereits vor dem Job unter Wirbelsäulenproblemen gelitten habe. Die Kasse argumentierte, es liege kein „neues“ Krankheitsgeschehen vor. Das Gericht musste klären, ob Krankengeld bei einer vorbestehenden Erkrankung überhaupt gezahlt werden muss und welche Anforderungen an den Beginn der Versicherungspflicht zu stellen sind. Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern massiv und erteilt der restriktiven Praxis vieler Kassen eine Absage.
Der Albtraum: Jobverlust und Krankenkassen-Ablehnung
Die Geschichte beginnt im Frühjahr 2021. Eine damals 34-jährige Frau, die auf das Einkommen für ihre Familie dringend angewiesen war, unterschrieb einen Arbeitsvertrag bei einer GmbH. Ihre Aufgabe: Produktionsmitarbeiterin in Vollzeit. Am 29. März 2021 trat sie ihre Stelle an. Die Arbeit war körperlich fordernd. Sie musste viel stehen, gehen und sich immer wieder bis fast auf den Boden bücken.
Doch das Glück über die neue Anstellung währte nur kurz. Bereits zwei Wochen später, am 15. April 2021, suchte die Mitarbeiterin ihren Hausarzt auf. Die Diagnose war niederschmetternd: Lumboischialgie – starke Schmerzen im unteren Rücken, die bis in die Beine ausstrahlten. Der Arzt schrieb sie arbeitsunfähig krank.
Die Reaktion des Arbeitgebers folgte prompt….