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Fahrlässige Tötung durch einen Behandlungsfehler: Wann Mediziner haften

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Eine fahrlässige Tötung durch einen Behandlungsfehler wird zwei Ärzten am Amtsgericht Nürtingen vorgeworfen, nachdem eine Mutter nach einer Zwillingsgeburt über mehrere Stunden lebensgefährliche Mengen Blut verlor. Obwohl die Überwachung bei diesem massiven Blutverlust eindeutige Schockzeichen lieferte, blieb die lebensrettende Transfusion über den gesamten Zeitraum aus.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 16 Ds 326 Js 130982/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Nürtingen
  • Datum: 04.12.2025
  • Aktenzeichen: 16 Ds 326 Js 130982/23
  • Verfahren: Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Medizinrecht

Zwei Ärzte erhalten Bewährungsstrafen, weil sie eine verblutende Patientin trotz klarer Warnzeichen zu spät behandelten.

  • Eine junge Mutter verstarb nach einer Zwillingsgeburt an einem schweren Blutverlust.
  • Die Mediziner gaben trotz lebensgefährlicher Laborwerte über mehrere Stunden keine notwendigen Bluttransfusionen.
  • Das Gericht verurteilt einen Oberarzt zu zehn und eine Assistenzärztin zu sechs Monaten Bewährung.
  • Rechtzeitige Hilfe hätte den Tod der Frau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert.
  • Ärzte müssen bei massiven Blutungen sofort intensivmedizinische Maßnahmen und Blutgaben einleiten.

Wann liegt eine fahrlässige Tötung durch einen Behandlungsfehler vor?

Die Geburt von Zwillingen sollte ein Moment des doppelten Glücks sein. Doch für eine Familie endete der 18. Januar 2023 in einer Katastrophe, die nun strafrechtlich aufgearbeitet wurde. Eine 30-jährige Mutter verstarb wenige Stunden nach der Entbindung in einer Klinik. Die Ursache: Ein massiver Blutverlust, auf den die behandelnden Mediziner nicht adäquat reagierten. Das Amtsgericht Nürtingen musste sich in seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 Ds 326 Js 130982/23) mit der Frage befassen, wann ärztliches Zögern nicht mehr nur ein Fehler, sondern eine Straftat ist.

Auf der Anklagebank saßen ein erfahrener Oberarzt und eine Assistenzärztin. Ihnen wurde vorgeworfen, die offensichtlichen Warnzeichen eines hämorrhagischen Schocks ignoriert und lebensrettende Maßnahmen unterlassen zu haben. Der Fall beleuchtet die strafrechtliche Haftung für den hämorrhagischen Schock und definiert die Grenzen des ärztlichen Ermessens neu. Das Gericht kam zu einem eindeutigen Schluss: Wer trotz klarer Symptome untätig bleibt, macht sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig.

Welche gesetzlichen Regeln gelten für Ärzte im Notfall?

Die juristische Aufarbeitung medizinischer Tragödien stützt sich im Kern auf zwei Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB). Zentral ist hierbei der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB. Dieser Tatbestand setzt voraus, dass jemand durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht. Doch im medizinischen Kontext geschehen Fehler oft nicht durch aktives Tun, sondern durch Nichtstun – also durch das Unterlassen einer rechtzeitigen Bluttransfusion oder anderer gebotener Maßnahmen.

Hier greift § 13 StGB, der das Begehen durch Unterlassen regelt. Strafbar macht sich demnach, wer es unterlässt, einen Erfolg – hier die Rettung der Patientin – abzuwenden, obwohl er rechtlich dafür einzustehen hat….


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