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Entschädigung für die Urlaubszeit: Wann Reiseveranstalter bei Absagen zahlen

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Eine Entschädigung für die Urlaubszeit verlangten Urlauber von ihrem Veranstalter, nachdem dieser eine zweiwöchige Kreuzfahrt wegen Verzögerungen bei den Werftarbeiten kurzfristig absagte. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung mit Verweis auf die Sicherheitslage im Roten Meer, die eine Durchführung der Route ohnehin unmöglich gemacht hätte.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 O 229/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 10.12.2025
  • Aktenzeichen: 15 O 229/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Reiserecht

Ein Reiseveranstalter zahlt Entschädigung für entgangenen Urlaub, wenn eine Werftverzögerung die spätere Absage mitverursacht.

  • Verzögerungen bei Werftarbeiten gehören zum normalen Geschäftsrisiko des Reiseveranstalters.
  • Der Veranstalter haftet auch bei später eintretenden Krisen im Roten Meer.
  • Das Gericht spricht den Reisenden ein Drittel des Reisepreises als Entschädigung zu.
  • Spätere außergewöhnliche Umstände entschuldigen den Veranstalter nicht bei selbst verschuldeten Vorverzögerungen.

Wer zahlt die Entschädigung bei einer abgesagten Traumreise?

Für viele Menschen ist eine Kreuzfahrt der Inbegriff des perfekten Urlaubs. Doch was passiert, wenn die lang ersehnte Reise kurz vor dem Start abgesagt wird? Ein Ehepaar hatte eine luxuriöse Fahrt durch den Indischen Ozean und das Rote Meer für über 11.000 Euro gebucht. Statt Palmen und Meeresrauschen erhielten die Reisenden jedoch eine Stornierung. Der Grund war eine komplexe Mischung aus technischen Problemen in der Werft und geopolitischen Spannungen.

Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Köln. Hier ging es nicht nur um die Rückzahlung des Reisepreises, sondern um einen zusätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das Urteil stärkt die Rechte von Urlaubern massiv, insbesondere wenn verschiedene Ursachen für eine Absage zusammenkommen.

Der Traum von den Seychellen und das böse Erwachen

Im August 2023 buchte ein Ehepaar eine exklusive Pauschalreise bei einem großen Touristikunternehmen. Das Paket umfasste Flüge und eine Kreuzfahrt auf dem Schiff „P.“. Die Route sollte am 2. Februar 2024 auf den Seychellen beginnen und am 25. Februar 2024 enden. Der stolze Gesamtreisepreis betrug 11.598 Euro.

Doch das geplante Schiff befand sich seit Ende September 2023 in einer Werft in Danzig. Die dortigen Umbau- und Wartungsarbeiten verzögerten sich massiv. Der Reiseveranstalter versuchte zu improvisieren und charterte ein Ersatzschiff, die „X. T. A.“. Geplant war ein komplizierter Passagierwechsel auf hoher See oder in einem Hafen, um die Reise doch noch zu retten.

Während die Werftarbeiten andauerten, verschlechterte sich die weltpolitische Lage dramatisch. Die Huthi-Rebellen begannen mit Angriffen auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. Am 18. Januar 2024 zog das Unternehmen die Reißleine. Es teilte den Kunden mit, dass das Schiff die Werft erst im Februar verlassen würde und eine sichere Passage durch das Rote Meer aufgrund der Terrorgefahr nicht mehr möglich sei. Die Reise wurde komplett abgesagt….


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