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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einsicht in das Videomaterial: Kein Anspruch auf die gesamte Messserie

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer forderte nach einem Abstandsverstoß die vollständige Einsicht in das Videomaterial aller Messungen eines gesamten Tages am Amtsgericht Eilenburg. Trotz vorliegender eigener Aufnahmen verlangte er zur Waffengleichheit den Zugriff auf sämtliche fremde Falldatensätze des Geräts VKS 4.5, um systemische Messfehler aufzuspüren.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 OWi 711/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Eilenburg
  • Datum: 05.12.2025
  • Aktenzeichen: 8 OWi 711/25
  • Verfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein Autofahrer erhält keinen Zugriff auf alle Messvideos eines Tages ohne einen konkreten Entlastungsbeweis.

  • Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil der Anwalt ihn nur unter Vorbehalt stellte.
  • Das Messgerät speichert für jeden Verstoß bereits ein vollständiges Video zur Prüfung.
  • Andere Aufnahmen des Tages helfen nur bei besonderen Situationen wie dichten Kolonnenfahrten.
  • Ein uneingeschränkter Zugriff führt zu unnötigen Verzögerungen und missbräuchlicher Ausforschung der Behörden.
  • Der Betroffene trägt wegen des erfolglosen Antrags die gesamten Kosten des gerichtlichen Verfahrens.

Wer bekommt Einsicht in das Videomaterial bei einer Abstandsmessung?

Es ist der Albtraum vieler Autofahrer auf der Autobahn: Eine Brücke taucht auf, Kameras sind installiert, und wenige Wochen später landet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Der Vorwurf lautet oft, den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Genau in dieser Situation befand sich eine Verkehrsteilnehmerin, der die Verwaltungsbehörde einen Abstandsverstoß am 4. April 2025 zur Last legte. Doch statt das Bußgeld einfach zu akzeptieren, wollte sie genau wissen, wie die Messung zustande gekommen war.

In einem Bußgeldverfahren geht es oft nicht nur um die Frage, ob ein Fehler gemacht wurde, sondern auch darum, ob dieser Fehler überhaupt bewiesen werden kann. Die moderne Verkehrsüberwachung nutzt hochkomplexe Systeme wie das Verkehrskontrollsystem VKS 4.5. Um die Zuverlässigkeit einer solchen Messung zu überprüfen, verlangen Verteidiger regelmäßig Zugang zu den Rohdaten der Messgeräte. Doch wie weit geht dieses Recht? Muss die Behörde wirklich die Herausgabe der gesamten Messserie eines Tages anordnen, oder reicht das Video des eigenen Verstoßes?

Das Amtsgericht Eilenburg musste sich mit genau dieser Frage befassen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte den schmalen Grat zwischen dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Schutz vor unnötiger Ausforschung wandern. Dabei spielte nicht nur die Technik eine Rolle, sondern auch die Art und Weise, wie der Anwalt den Antrag stellte.

Der Auslöser des Streits

Alles begann mit einer Fahrt am 4. April 2025. Die spätere Betroffene geriet in eine Kontrolle, die mit dem System VKS 4.5 durchgeführt wurde. Die Landesdirektion Sachsen erließ daraufhin am 7. Juli 2025 einen Bußgeldbescheid. Der Verteidiger der Fahrerin reagierte schnell und beantragte bereits drei Tage vor Erlass des Bescheids Akteneinsicht. Die Behörde gewährte diese zwar teilweise, doch das reichte dem Juristen nicht.

In einem Schreiben vom 29. September 2025 forderte der Anwalt ergänzende Einsicht….


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