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Vergütung für ein KI-Gutachten: Wann der Honoraranspruch auf Null sinkt

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Die Vergütung für ein KI-Gutachten forderte ein Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie nach seinem monatelangen Einsatz am Landgericht Darmstadt ein. Doch die heimliche Verwendung einer künstlichen Intelligenz weckt nun erhebliche Zweifel an der Urheberschaft und stellt die persönliche Erstattung des Gutachtens grundsätzlich infrage.


Zum vorliegenden Urteilstext springen:

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Darmstadt
  • Datum: 10.11.2025
  • Aktenzeichen: 19 O 527/16
  • Verfahren: Vergütungsfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Zivilprozessrecht

Ein Sachverständiger verliert sein Honorar vollständig, wenn er heimlich künstliche Intelligenz für sein Gutachten nutzt.

  • Das Gericht strich die Vergütung komplett, weil die persönliche Leistung des Experten fehlte.
  • Der Experte verschwieg die Hilfe Dritter und den Einsatz technischer Hilfsmittel pflichtwidrig.
  • Auffällige Sprachmuster belegten, dass eine künstliche Intelligenz den Text weitgehend automatisch erstellte.
  • Ohne eigene Untersuchung und echte Begründung bleibt das Gutachten für den Prozess wertlos.
  • Der Sachverständige muss sein Werk persönlich schreiben und darf nicht bloß Verantwortung behaupten.

Darf ein Gericht die Vergütung für ein KI-Gutachten komplett streichen?

Der Einzug der künstlichen Intelligenz in die Arbeitswelt macht auch vor den Gerichtssälen nicht halt. Doch wer glaubt, er könne komplexe juristische oder medizinische Analysen vollständig an einen Algorithmus delegieren und dafür ein fürstliches Honorar kassieren, der irrt gewaltig. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Darmstadt zeigt drastisch auf, wo die Grenzen liegen. Ein renommierter Professor der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erlebte ein juristisches Desaster: Statt der geforderten 2.374,50 Euro erhielt er am Ende exakt 0,00 Euro.

Der Grund für diese Festsetzung der Vergütung auf Null war die Überzeugung des Gerichts, dass der Sachverständige das Gutachten nicht persönlich erstellt hatte. Stattdessen fanden sich im Text zahlreiche Hinweise auf die unkontrollierte Verwendung einer künstlichen Intelligenz. Der Fall ist ein Weckruf für alle Gutachter und Sachverständigen in Deutschland. Er verdeutlicht, dass die persönliche Erstattung des Gutachtens nicht nur eine Floskel, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist.

Praxis-Hinweis: Die unterschätzte Kostenprüfung

Sachverständige sollten die Kostenprüfung durch den Bezirksrevisor nicht als reinen Verwaltungsakt betrachten. Diese spezialisierten Beamten prüfen Rechnungen nicht nur auf formale Korrektheit, sondern haben auch ein Auge auf die Plausibilität der abgerechneten Leistung. Ungewöhnliche Textstrukturen, wie sie im Urteil beschrieben werden, können hier ebenso Anlass für eine Beanstandung sein wie ein unverhältismäßiger Zeitaufwand. Die Annahme, ein KI-generierter Text werde schon unbemerkt durchgewunken, ist erfahrungsgemäß oft ein Trugschluss….


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