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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz bei einer unvollständigen DSGVO-Auskunft: Wer hat Anspruch?

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Ein Fachreferent forderte 735.000 Euro Schadensersatz bei einer unvollständigen DSGVO-Auskunft von seinem Arbeitgeber, bei dem er zuvor 23 Jahre lang tätig war. Er wollte mit den fehlenden Informationen hunderte Überstunden belegen, doch das Unternehmen verweigerte die Kopien und bot stattdessen lediglich eine Einsicht vor Ort an.


Zum vorliegenden Urteilstext springen:

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Arbeitsgericht Heilbronn
  • Datum: 27.03.2025
  • Aktenzeichen: 8 Ca 123/24
  • Verfahren: Klage auf Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Datenschutzrecht

Ein Mitarbeiter verliert seine Klage auf hohen Schadensersatz trotz behaupteter Lücken bei der Datenauskunft.

  • Die Firma gab genug Daten heraus und bot eine Einsicht vor Ort an.
  • Rein berufliche E-Mails ohne persönlichen Bezug muss die Firma nicht herausgeben.
  • Der Kläger bewies keinen echten finanziellen Schaden oder seelisches Leid durch fehlende Daten.
  • Bloße Ängste vor Festnahmen oder Kontrollverlust reichen für eine Entschädigung nicht aus.
  • Das Auskunftsrecht dient nicht der Suche nach Beweisen für offene Überstundenforderungen.

Wer haftet auf Schadensersatz bei einer unvollständigen DSGVO-Auskunft?

Es klingt wie der ultimative Hebel für unzufriedene Mitarbeiter: Ein umfassendes Auskunftsbegehren nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gefolgt von einer immensen Schadensersatzforderung, wenn der Arbeitgeber nicht jede einzelne E-Mail der letzten Jahrzehnte liefert. Genau diesen Weg wählte ein langjähriger Fachreferent vor dem Arbeitsgericht Heilbronn. Die Summe, die im Raum stand, war atemberaubend: 735.000 Euro Schadensersatz forderte der Mann von seinem Arbeitgeber.

Der Fall, der am 27. März 2025 unter dem Aktenzeichen 8 Ca 123/24 entschieden wurde, ist ein Lehrstück für die Grenzen des Datenschutzrechts. Es geht nicht nur um Geld, sondern um die Frage, ob die DSGVO als taktische Waffe in Arbeitsgerichtsstreitigkeiten zweckentfremdet werden darf. Der Fachreferent, der seit dem Jahr 2000 für das Unternehmen tätig war und zuletzt ein Bruttomonatsgehalt von 10.000 Euro bezog, versuchte, über das Auskunftsrecht Beweise für angeblich geleistete Überstunden zu beschaffen.

Das Gericht musste entscheiden, ob eine vermeintlich unvollständige Datenauskunft automatisch Millionenklagen rechtfertigt oder ob hier der Bogen überspannt wurde. Die Entscheidung ist eine deutliche Warnung an alle, die den Datenschutz als „Goldgrube“ betrachten.

Was umfasst das Auskunftsrecht nach der DSGVO?

Um den Konflikt zu verstehen, muss man zunächst die rechtlichen Grundlagen betrachten. Das Herzstück des Streits bildet Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Artikel gibt jedem Bürger das Recht, von einem Unternehmen oder einer Behörde zu erfahren, welche personenbezogenen Daten dort gespeichert sind.

Der Zweck des Auskunftsrechts

Der Gesetzgeber hat dieses Recht jedoch nicht als Instrument zur Beweissicherung für Zivilprozesse geschaffen. Der primäre Zweck ist die Kontrolle der Datenverarbeitung. Der Betroffene soll wissen, wer was über ihn speichert, um gegebenenfalls eine Korrektur oder Löschung verlangen zu können….


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