Ein Autofahrer riskierte den Entzug der Fahrerlaubnis, nachdem er eine Radfahrerin in einer Fahrradstraße dicht überholte und schließlich tätlich angriff. Am Landgericht Itzehoe blieb fraglich, ob ein scharfes Abbremsen und ein einziger Schubser bereits die Sperrfrist für eine neue Fahrerlaubnis rechtfertigen.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 NBs 302 Js 21348/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Itzehoe
- Datum: 07.01.2026
- Aktenzeichen: 7 NBs 302 Js 21348/24
- Verfahren: Strafprozess (Berufung)
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Strafrecht
Autofahrer zahlt Geldstrafe und verliert Führerschein nach rücksichtslosem Überholen und Angriff auf Radfahrerin.
- Er überholte die Frau zu eng und bremste sie absichtlich scharf aus.
- Der Mann beleidigte die Radfahrerin und schubste sie gewaltsam zu Boden.
- Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von insgesamt 2.250 Euro gegen den Täter.
- Die Behörde entzieht dem Mann die Fahrerlaubnis für weitere zehn Monate.
- Die Aussage der Radfahrerin war glaubhaft und führte zur Verurteilung des Mannes.
Wie eskalierte eine Begegnung auf der Fahrradstraße?
Am Nachmittag des 24. Mai 2024 kam es in einer norddeutschen Kleinstadt zu einer Situation, die exemplarisch für die zunehmende Aggressivität im Straßenverkehr steht. Ein Streit um den Vorrang auf einer ausgewiesenen Fahrradstraße endete nicht nur mit wechselseitigen Beschimpfungen, sondern führte zu einer gefährlichen Verfolgungsjagd, körperlicher Gewalt und schließlich zu einem strafrechtlichen Prozess vor dem Landgericht Itzehoe.
Der Vorfall ereignete sich gegen 15:12 Uhr. Eine Radfahrerin war auf einer für den Radverkehr reservierten Straße in Richtung H. unterwegs. Etwa 300 Meter vor dem Ende der Straße staute sich der Verkehr. Mehrere Kraftfahrzeuge blockierten die Durchfahrt, was die Radfahrerin dazu zwang, auszuweichen. In ihrer Verärgerung über die blockierte Fahrbahn schimpfte die Frau lautstark über die Situation. Dies bekam ein Autofahrer mit, der sich offensichtlich persönlich angegriffen oder provoziert fühlte.
Was folgte, war eine Kette von Ereignissen, die das Gericht später als vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs einstufen sollte. Der Autofahrer überholte die Radfahrerin am Ende einer Kurve mit einem extrem geringen Seitenabstand von höchstens einem Meter. Durch dieses Manöver geriet die Radfahrerin ins Schlingern. Nur dank ihrer langjährigen Erfahrung konnte sie einen Sturz während der Fahrt verhindern. Doch der Autofahrer beließ es nicht beim knappen Überholen. Er scherte unmittelbar vor dem Fahrrad ein und bremste seinen Pkw so scharf ab, dass die Frau eine Vollbremsung einleiten musste und nach links auswich, um nicht in das Heck des Autos zu prallen.
Die Situation eskalierte weiter, als beide Parteien zum Stillstand kamen. Der Autofahrer stieg aus seinem Fahrzeug, ging aggressiv auf die Frau zu und beleidigte sie mit den Worten „Arschloch“ und „Fotze“. Er baute sich nur wenige Zentimeter vor ihr auf. Als die Radfahrerin ihre Hand hob, um Abstand zu wahren, schubste der Mann sie so heftig, dass sie mitsamt ihrem Fahrrad umfiel. Sie erlitt Schmerzen am Steißbein, am Gesäß und am Ellenbogen. Der Mann stieg daraufhin wieder in sein Auto und entfernte sich vom Tatort….