Das Abschleppen von einem Privatparkplatz traf einen Autofahrer in Dresden unmittelbar, nachdem seine bezahlte Parkzeit um nur wenige Minuten überschritten war. Er weigerte sich, die Rechnung über hunderte Euro zu zahlen, weil der Parkplatzbetreiber keine angemessene Wartepflicht einhielt und den Wagen sofort an den Haken nahm.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: V ZR 44/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Datum: 19.12.2025
- Aktenzeichen: V ZR 44/25
- Verfahren: Klage auf Rückzahlung von Abschleppkosten
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Parkplatzrecht
Private Parkplatzbetreiber dürfen Autos nach Ablauf der Parkzeit abschleppen lassen und die Kosten dafür voll verlangen.
- Wer die bezahlte Parkzeit überschreitet, verliert sein Recht zum Parken auf dem Grundstück.
- Das unerlaubte Parken stört den Besitzer und rechtfertigt das sofortige Abschleppen des Wagens.
- Der Eigentümer muss nicht warten oder erst nach dem Fahrer des Autos suchen.
- Autofahrer erhalten gezahlte Abschleppkosten nicht zurück, wenn das Abschleppen rechtmäßig und angemessen war.
- Der Vertrag schützt nicht vor dem Abschleppen, wenn der Fahrer länger als vereinbart parkt.
Darf ein Parkplatzbetreiber das Abschleppen von einem Privatparkplatz sofort veranlassen?
Es ist der Albtraum vieler Autofahrer: Man kehrt zum Fahrzeug zurück, doch der Parkplatz ist leer. Statt des Autos findet sich nur ein Hinweis auf den Abschleppdienst. Genau dieses Szenario führte zu einem erbitterten Rechtsstreit, der sich über mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof zog. Im Kern ging es um eine alltägliche Situation, die jedoch juristisch hochkomplex ist. Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug auf einem privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplatz abgestellt. Sie löste ordnungsgemäß einen Parkschein. Doch als die bezahlte Zeit ablief, wurde ihr Wagen nicht einfach nur mit einem „Knöllchen“ versehen – er wurde abgeschleppt.
Der Fall, der nun höchstrichterlich entschieden wurde, berührt grundlegende Fragen des Eigentums- und Besitzrechts. Die betroffene Fahrerin wollte die enormen Kosten nicht akzeptieren. Sie forderte die Erstattung der Abschleppkosten zurück, die sie zahlen musste, um ihr Auto wiederzubekommen. Der Streit eskalierte von der Frage, ob man ein paar Minuten überziehen darf, bis hin zur Grundsatzdiskussion, ob für einen Parkplatz dieselben strengen Kündigungsschutzregeln gelten wie für eine Mietwohnung.
Am Ende stand eine deutliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25). Das Gericht musste klären, ob die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme auch dann gegeben ist, wenn ursprünglich ein gültiger Parkschein vorlag. Die Antwort der Richter hat weitreichende Folgen für jeden, der sein Auto auf privaten Flächen abstellt.
Welche Gesetze regeln die Erstattung der Abschleppkosten?
Um den Fall zu verstehen, ist ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) notwendig. Juristen sprechen hier von einem Zusammentreffen verschiedener Rechtsgebiete: dem Vertragsrecht, dem Sachenrecht und dem Bereicherungsrecht. Zunächst entsteht zwischen dem Autofahrer und dem Betreiber ein Vertrag….