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Vergleichsmehrwert im Arbeitsrecht: Wann steigen die Kosten für eine Einigung?

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Der Vergleichsmehrwert im Arbeitsrecht führte nach einer Massenentlassung zum Streit über die Anwaltsrechnung für wertvolle Aktienoptionen und eine erstklassige Zeugnisnote für den betroffenen Arbeitnehmer. Doch erhöht der Wert von virtuellen Optionen im Vergleich die Gebühren auch dann, wenn der Arbeitgeber die Forderungen zuvor gar nicht abgelehnt hatte?


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Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 05.06.2024
  • Aktenzeichen: 6 Ca 10193/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht

Anwälte berechnen höhere Gebühren nur für Punkte, über die die Parteien zuvor tatsächlich stritten.

  • Ein besseres Zeugnis ohne vorherige Diskussion erhöht den finanziellen Wert des Vergleichs nicht.
  • Enthalten Verträge nur bereits bekannte Angebote, steigen die Gebühren für den Anwalt nicht.
  • Abmachungen über bereits genommenen Urlaub zählen bei betriebsbedingten Kündigungen meistens nicht extra.
  • Anwälte müssen den vorherigen Streit über die geregelten Punkte im Einzelfall genau belegen.

Wann erhöht ein Vergleich im Arbeitsrecht die Anwaltskosten?

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um die Kündigung selbst. Auf dem Verhandlungstisch liegen meist auch Themen wie das Arbeitszeugnis, offene Urlaubstage oder komplizierte Bonusmodelle wie Aktienoptionen. Einigen sich der Arbeitgeber und der Mitarbeiter auf ein umfassendes Paket, atmen beide Seiten auf: Der Rechtsstreit ist beendet. Doch für die Anwälte beginnt an diesem Punkt oft eine ganz eigene Rechnung. Denn je mehr Themen in einem Vergleich geregelt werden, desto höher kann das Honorar ausfallen. Der juristische Fachbegriff hierfür lautet: der Vergleichsmehrwert im Arbeitsrecht.

Genau um diesen Mehrwert entbrannte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein heftiger Streit. Es ging nicht mehr um die Entlassung eines Mitarbeiters im Rahmen einer Massenentlassung, sondern um die Frage: War die Einigung auf ein „sehr gutes“ Zeugnis und die Bestätigung von Aktienoptionen wirklich eine anwaltliche Meisterleistung, die extra vergütet werden muss? Oder waren diese Punkte ohnehin unstreitig und damit gebührenrechtlich wertlos?

Die Entscheidung der Berliner Richter vom 5. Juni 2024 ist eine deutliche Warnung an die Anwaltschaft, Gebühren nicht künstlich in die Höhe zu treiben, und eine wichtige Orientierungshilfe für Mandanten, die die Einigungsgebühr nach dem RVG verstehen wollen.

Wie funktioniert die Vergütung bei einem Vergleich?

Um den Streit vor dem Landesarbeitsgericht zu verstehen, ist ein kurzer Blick in den Maschinenraum der anwaltlichen Vergütung notwendig. In Deutschland rechnen Anwälte oft nicht nach Stunden ab, sondern nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser Wert beziffert das finanzielle Interesse an dem Streit. Geht es um 10.000 Euro, berechnen sich die Gebühren aus dieser Summe. Geht es um eine Kündigung, beträgt der Wert meist drei Bruttomonatsgehälter.

Besonders interessant wird es bei einer Einigung. Schaffen es die Anwälte, einen Prozess durch einen Vergleich zu beenden, erhalten sie eine zusätzliche Belohnung: die Einigungsgebühr (Nr. 1000 Abs. 1 Anlage 1 RVG)….


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