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Mietvertrag unter Angehörigen beim Jobcenter: Wann die Miete übernommen wird

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Eine Mieterin schloss einen Mietvertrag unter Angehörigen beim Jobcenter ab, zahlte ihrem Vater jedoch über drei Jahre hinweg keinen einzigen Euro. Weil die Behörde die Übernahme der Kosten verweigerte, leitete der Vater plötzlich ein offizielles Mahnverfahren gegen sein eigenes Kind ein.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 2 AS 559/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 03.12.2025
  • Aktenzeichen: L 2 AS 559/25
  • Verfahren: Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht (Bürgergeld)

Das Jobcenter zahlt Mietkosten an Verwandte, wenn der Vermieter die Miete ernsthaft und nachweislich fordert.

  • Mietverträge unter Angehörigen sind gültig, wenn beide Seiten das Geschäft ernsthaft meinen.
  • Der Vater forderte die Miete mit Mahnbescheiden ein und drohte mit Kündigung.
  • Frühere regelmäßige Zahlungen über viele Jahre beweisen den echten Willen zur Vermietung.
  • Das Gericht erkennt Mietkosten trotz vorübergehender Stundung wegen einer finanziellen Notlage an.
  • Die Kläger erhalten die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung fast vollständig.

Zahlt das Jobcenter die Miete bei Verwandten, wenn keine Zahlungen fließen?

Mietverhältnisse unter Verwandten stehen bei Sozialbehörden oft unter Generalverdacht. Sobald ein Leistungsempfänger in einer Wohnung lebt, die den Eltern oder Geschwistern gehört, prüft das Jobcenter besonders streng. Die häufigste Unterstellung lautet: Es handele sich um ein sogenanntes Scheingeschäft. Die Behörde geht davon aus, dass die Miete nur auf dem Papier existiert, um Sozialleistungen abzugreifen, während in Wahrheit gar keine Zahlungspflicht besteht.

Ein besonders komplexer Fall beschäftigte nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Hier ging es um eine alleinerziehende Mutter, die nach der Trennung von ihrem Ehemann über Jahre hinweg keine Miete mehr an ihren Vater zahlen konnte. Das Jobcenter verweigerte daraufhin die Übernahme der Kosten der Unterkunft komplett. Die Behörde argumentierte, das jahrelange Ausbleiben von Zahlungen beweise, dass die Mietforderung nicht ernst gemeint sei. Das Gericht musste klären, ob eine finanzielle Notlage und die familiäre Geduld eines Vaters dazu führen, dass der Anspruch auf Sozialleistungen erlischt.

Das Urteil stärkt die Rechte von Hilfebedürftigen massiv und stellt klar, dass familiäre Rücksichtnahme nicht automatisch zum Verlust des Leistungsanspruchs führt.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Mietvertrag unter Angehörigen?

Nach § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) haben Leistungsberechtigte einen Anspruch darauf, dass der Staat die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernimmt, soweit diese angemessen sind. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn der Vermieter ein naher Verwandter ist. Das Gesetz unterscheidet im Wortlaut nicht zwischen fremden Vermietern und Familienmitgliedern. Dennoch schauen Sachbearbeiter bei einem Mietvertrag unter Angehörigen beim Jobcenter sehr genau hin.

Der entscheidende Knackpunkt ist der sogenannte Rechtsbindungswille….


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