Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigenkündigung bei Burnout: Wie Sie die Sperrzeit vermeiden

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Vielleicht fürchten auch Sie die 12-wöchige Sperrzeit (§ 159 SGB III) und schleppen sich deshalb trotz massiver Erschöpfung weiter zur Arbeit. Dabei können Sie Ihren vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld sichern, wenn Sie bei der zeitlichen Dokumentation vor dem Ausstieg eine wichtige Hürde meistern.

Sperrzeit bei Eigenkündigung: Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt in der Regel 12 Wochen und verkürzt zudem die gesamte Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel.
  • Damit die Agentur für Arbeit die Krankheit als wichtigen Grund für die Eigenkündigung anerkennt, sollte das ärztliche Attest vor der Kündigung vorliegen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar empfehlen.
  • Ein einfacher gelber Schein reicht allein in der Regel nicht aus – den wichtigen Grund prüft die Behörde entscheidend anhand des Fragebogens zur Beendigung auf ärztlichen Rat (z. B. Anlage 4a) mit ärztlicher Stellungnahme.
  • Krankengeld beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung 70 % des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens; maßgeblich ist der jeweils niedrigere Wert und hiervon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, sodass der Auszahlungsbetrag oft unter diesen Prozentsätzen liegt. Arbeitslosengeld beträgt demgegenüber in der Regel 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) des pauschalierten letzten Nettoentgelts.
  • Bei einer Sperrzeit ruht nach § 49 SGB V auch der Krankengeldanspruch. Konkret erhalten Sie in dieser Zeit weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld und stehen vorübergehend ohne Einkommenssicherung da.
  • Nach maximal 78 Wochen Krankengeld kann die Nahtlosigkeitsregelung dazu führen, dass der Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld gesichert wird, obwohl die Arbeitsfähigkeit gesundheitlich eingeschränkt ist.

Wann droht eine Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen Burnout?

Wer aufgrund einer psychischen Belastung kaum noch in der Lage ist, die Arbeit aufzunehmen, steht vor einer schwierigen Wahl: Einerseits drohen gesundheitliche Verschlechterungen, wenn die Situation weiter ertragen wird. Andererseits besteht die Sorge vor finanziellen Einbußen. Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass eine Eigenkündigung zu Problemen mit der Agentur für Arbeit führen kann. Im Zentrum steht dabei die Sorge vor der Sperrzeit. 12 Wochen ohne Einkommen sind für viele Haushalte eine erhebliche Belastung. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob in dieser Verfassung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Dieses Dilemma zwingt viele Betroffene dazu, weit über ihre Belastungsgrenze hinaus im Job zu verbleiben. Dabei ist die Rechtslage keineswegs so hoffnungslos, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Das deutsche Sozialrecht basiert zwar auf dem Prinzip der Versichertengemeinschaft, die nur für unfreiwillige Arbeitslosigkeit zahlen soll. Doch der Gesetzgeber erkennt an, dass Gesundheitsschutz vor Versicherungsschutz geht. Wer aus einem nachweisbaren gesundheitlichen Grund kündigt, handelt nicht freiwillig im Sinne des Gesetzes, sondern aus einer Zwangslage heraus. Die größte Herausforderung ist dabei oft nicht die medizinische Diagnose selbst, sondern die bürokratische Form. Ein Burnout ist für die Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur ein schwer greifbares Phänomen. Anders als bei einem gebrochenen Bein ist die Arbeitsunfähigkeit nicht sofort sichtbar….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv