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Die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung: Wann Einwendungen den Antrag stoppen

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Die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung forderte ein Anwalt nach einem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Er verlangte sein gesamtes Honorar, obwohl der Mandant auf eine Vereinbarung zur Gebührenreduzierung beharrte. Doch eine außergebührenrechtliche Einwendung des Mandanten warf die Frage auf, ob der Fall für das summarische Verfahren nach dem RVG überhaupt geeignet ist.


Zum vorliegenden Urteilstext springen:

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 12.06.2024
  • Verfahren: Beschluss der Beschwerdekammer
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht

Gerichte verweigern die schnelle Festsetzung der Anwaltsrechnung bei glaubhaften Zweifeln an der Honorarhöhe.

  • Das schnelle Verfahren dient nur für eindeutige und unbestrittene Gebühren.
  • Der Mandant nannte hier konkrete Details zu einer günstigeren Preisabsprache.
  • Das Gericht klärt solche inhaltlichen Streitigkeiten nicht im Schnellverfahren.
  • Die Anwälte müssen stattdessen ein normales Klageverfahren zur Zahlung führen.
  • Nur offensichtlich erfundene Einwände darf das Gericht einfach ignorieren.

Wann scheitert die schnelle Festsetzung der anwaltlichen Vergütung vor Gericht?

Wenn Rechtsanwälte ihre Arbeit getan haben, möchten sie verständlicherweise ihr Honorar erhalten. Zahlt der Mandant nicht, bietet das Gesetz einen scheinbar einfachen Weg: Die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung durch das Gericht. Dieses Verfahren nach § 11 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist eigentlich als schneller, unkomplizierter Prozess gedacht, ähnlich einem Mahnbescheid. Doch dieser Weg ist steinig, wenn der Mandant nicht nur schweigt, sondern sich aktiv wehrt und behauptet, es habe ganz andere Absprachen gegeben.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg musste am 12.06.2024 (Az. nicht im Auszug, Vorinstanz 53 Ca 660/23) darüber entscheiden, was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Gericht in diesem vereinfachten Verfahren prüfen muss, wer die Wahrheit sagt, oder ob solche Streitigkeiten in einen regulären Zivilprozess gehören. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell der Antrag auf eine Vergütungsfestsetzung scheitern kann, wenn die Fronten verhärtet sind.

Der Konflikt drehte sich um zwei Rechtsanwältinnen, die ihr Honorar forderten, und einen ehemaligen Mandanten, der sich auf eine spezielle Vereinbarung berief. Was auf den ersten Blick wie ein simpler Streit um eine Rechnung aussieht, berührt fundamentale Fragen des Zivilprozesses: Wann darf ein Rechtspfleger oder Richter „kurzen Prozess“ machen, und wann muss der Sachverhalt mühsam in einem Beweisverfahren aufgeklärt werden?

Was regelt das Gesetz zur anwaltlichen Vergütung?

Um den Streit zu verstehen, muss man zunächst das Instrumentarium kennen, das dem Anwalt zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber hat mit § 11 RVG ein Sonderinstrument geschaffen. Normalerweise muss ein Gläubiger, der Geld will, eine Klage einreichen, Gerichtskosten vorschießen und monatelang auf ein Urteil warten. Für Anwälte gibt es jedoch ein Privileg: Sie können ihre Gebühren im sogenannten Festsetzungsverfahren titulieren lassen.

Dieses Verfahren ist summarisch….


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