Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verlustvortrag bei den Krankenkassenbeiträgen: Kein Abzug von Vorjahresverlusten

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein Münchner Unternehmer forderte einen Verlustvortrag bei den Krankenkassenbeiträgen seiner gesetzlichen Kasse, nachdem seine neue Photovoltaik-Anlage seit 2019 ausschließlich hohe Verluste eingefahren hatte. Ob die Verrechnung von Verlusten aus Vorjahren die monatliche Belastung für den freiwillig Versicherten tatsächlich drückt, entscheidet sich an einer strikten Regelung zur zeitlichen Abrechnung.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 5 KR 340/21

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Bayerisches Landessozialgericht
  • Datum: 20.02.2024
  • Aktenzeichen: L 5 KR 340/21
  • Verfahren: Klage gegen Beitragsfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht

Selbstständige dürfen Vorjahresverluste nicht abziehen, um ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu senken.

  • Das Gericht erkennt Verluste aus anderen Kalenderjahren bei der Beitragsberechnung nicht an.
  • Nur die Gewinne des aktuellen Kalenderjahres bestimmen die Höhe der monatlichen Beiträge.
  • Steuerliche Regeln zum Verlustvortrag gelten nicht für die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Diese Regelung verletzt weder das Eigentumsrecht noch den Gleichheitsgrundsatz der Versicherten.
  • Steuererstattungen zählen als Einkommen und erhöhen die Beiträge trotz fehlender echter Gewinne.

Mindern alte Verluste die Beiträge für die Krankenversicherung?

Für viele Selbstständige ist der Steuerbescheid das wichtigste Dokument des Jahres. Er entscheidet nicht nur über die Steuerlast, sondern dient oft auch als Grundlage für die Beiträge zur Krankenversicherung. Doch hier lauert eine gefährliche Falle, die viele Unternehmer erst bemerken, wenn die Beitragsnachforderung im Briefkasten liegt. Wer darauf vertraut, dass steuerliche Regeln eins zu eins im Sozialversicherungsrecht gelten, kann eine teure Überraschung erleben. Ein besonders strittiges Thema ist der sogenannte Verlustvortrag bei den Krankenkassenbeiträgen. Wenn ein Selbstständiger in einem Jahr hohe Verluste macht und im nächsten Jahr Gewinne erzielt, verrechnet das Finanzamt diese Beträge oft miteinander. Das Ergebnis: Die Steuerlast sinkt drastisch, manchmal sogar auf null. Doch die gesetzlichen Krankenkassen spielen dieses Spiel nicht immer mit. Sie fordern häufig Beiträge auf den vollen Gewinn des aktuellen Jahres – ohne Rücksicht auf die finanziellen Katastrophen des Vorjahres. Das Bayerische Landessozialgericht in München musste in einem wegweisenden Urteil vom 20. Februar 2024 (Az. L 5 KR 340/21) entscheiden, ob diese Praxis rechtens ist. Geklagt hatte ein freiwillig versicherter Selbstständiger, der sich ungerecht behandelt fühlte. Er argumentierte, dass er Beiträge auf ein Einkommen zahlen müsse, das er wirtschaftlich betrachtet gar nicht hatte. Die Richter mussten klären, ob das strikte Beitragsrecht die flexible Logik des Steuerrechts aushebeln darf.

Wie berechnet sich das Einkommen von einem Selbstständigen?

Um den Streit zu verstehen, muss man zunächst einen Blick auf die unterschiedlichen Welten des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts werfen. Für einen freiwillig versicherten Selbstständigen orientieren sich die Krankenkassenbeiträge grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv