Die Unwirksamkeit der Versetzungsklausel beschäftigte eine Führungskraft im Industrieunternehmen, nachdem ihr Arbeitgeber sie nach acht Jahren Leitung plötzlich auf eine minderwertige Projektstelle versetzte. Dass männliche Kollegen für die gleiche Arbeit eine deutlich höhere Zuteilung von Phantom Shares erhielten, rückte das Recht auf Entgeltgleichheit in ein völlig neues Licht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 Sa 26/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
- Datum: 19. Juni 2024
- Aktenzeichen: 4 Sa 26/23
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Die Firma muss die Managerin wieder auf ihre alte Stelle setzen und Gehaltsunterschiede zum männlichen Kollegen ausgleichen.
- Die Versetzung in ein Projekt war unwirksam, da die neue Stelle nicht gleichwertig war.
- Die Firma muss zusätzliche Bonus-Aktien zuteilen, da sie die geringere Zuteilung nicht sachlich begründete.
- Die Klägerin erhält eine Gehaltsnachzahlung wegen einer ungerechtfertigten Benachteiligung gegenüber männlichen Kollegen.
- Vertragliche Ausschlussfristen sind unwirksam, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich erwähnen.
- Ältere Ansprüche auf Bonus-Aktien aus dem Jahr 2018 sind bereits rechtlich verjährt.
Darf der Arbeitgeber eine Führungskraft einfach auf eine andere Stelle versetzen?
Es ist der Albtraum vieler ambitionierter Angestellter: Man unterschreibt einen Arbeitsvertrag für eine hochdotierte Führungsposition, leitet eine wichtige Abteilung und trägt Personalverantwortung. Doch plötzlich entscheidet das Unternehmen anders. Eine Umstrukturierung steht an, und die angestammte Position soll wegfallen oder anders besetzt werden. Die Führungskraft findet sich auf einer Projektstelle wieder – ohne Team, ohne den vorherigen Einfluss, oft auf das bloße Abstellgleis geschoben.
Genau dieses Szenario spielte sich in einem großen Unternehmen ab und landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Der Fall beleuchtet nicht nur die Grenzen des Direktionsrechts, sondern greift auch tief in die Themen der geschlechtergerechten Bezahlung und der fairen Verteilung von Boni ein. Für Arbeitnehmer in leitenden Positionen ist dieses Urteil ein wichtiges Signal: Der Arbeitsvertrag ist oft stärker als der Wunsch des Konzerns nach Flexibilität.
Der Streit zwischen der erfahrenen Managerin und ihrem Arbeitgeber, einem großen Industrieunternehmen, eskalierte über mehrere Jahre und Instanzen. Es ging um nicht weniger als die Rückkehr auf den Chefsessel, um tausende Euro an Bonuszahlungen und um den Vorwurf, dass männliche Kollegen für die gleiche Arbeit besser bezahlt würden.
Welche Rechte hat eine Führungskraft bei einer Versetzung?
Um die Tragweite dieses Urteils zu verstehen, muss man zunächst einen Blick auf die rechtlichen Spielregeln werfen. Im Zentrum steht das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers, geregelt in § 106 der Gewerbeordnung (GewO). Nach dieser Vorschrift darf der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung „nach billigem Ermessen“ näher bestimmen.
Doch dieses Recht ist nicht grenzenlos. Die wichtigste Schranke ist der Arbeitsvertrag selbst….