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Streitwert der Bauhandwerkersicherung: 10-Prozent-Zuschlag zählt mit

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Der Streitwert der Bauhandwerkersicherung führte bei einem Berliner Bauprojekt zu Unklarheiten, als ein Unternehmer zusätzlich zur Millionensumme den gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent absichern wollte. Ob dieser zehn Prozent Zuschlag beim Streitwert die Gebühren für das Verfahren nun drastisch erhöht oder finanziell völlig folgenlos bleibt, war rechtlich bis zuletzt eine völlig ungeklärte Frage.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 W 27/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 23.01.2026
  • Aktenzeichen: 7 W 27/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Wertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Baurecht

Kläger berechnen den Wert einer Bau-Sicherheit inklusive des gesetzlichen Zehn-Prozent-Zuschlags für Nebenkosten.

  • Der Zuschlag von zehn Prozent gehört rechtlich direkt zur Hauptsumme der geforderten Sicherheit.
  • Das Gericht lehnt niedrigere Werte ohne diesen gesetzlich festgeschriebenen pauschalen Aufschlag ab.
  • Die volle Summe der beantragten Sicherheit bestimmt die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren.
  • Eine Beschwerde scheiterte zusätzlich an einem zu geringen finanziellen Nachteil der klagenden Partei.

Was bestimmt den Streitwert bei einer Bauhandwerkersicherung?

In der Baubranche geht es oft um hohe Summen, und wo hohe Summen im Spiel sind, sind auch die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren entsprechend hoch. Ein zentraler Punkt in vielen Bauprozessen ist daher nicht nur die Hauptforderung selbst, sondern auch die Frage, was diese Klage eigentlich „wert“ ist – der sogenannte Streitwert. Dieser Wert bildet die Berechnungsgrundlage für alle Prozesskosten. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin befasst sich mit einer für die Praxis äußerst relevanten Detailfrage: Wie berechnet sich der Streitwert, wenn ein Bauunternehmen eine Sicherheit für seine Vergütung einklagt? Konkret stritten ein Bauunternehmen und sein Auftraggeber darüber, ob ein gesetzlicher Zuschlag für die Nebenforderungen den Streitwert erhöht oder nicht. Während beide Parteien – aus unterschiedlichen Motiven – den Wert gerne niedriger angesetzt hätten, schob das Gericht dieser Praxis einen Riegel vor. Das Kammergericht stellte klar, dass bei einer Klage auf eine Bauhandwerkersicherung der volle Nennbetrag der Sicherheit maßgeblich ist.

Welche Rolle spielt der Zuschlag für die Nebenforderungen?

Um den Konflikt zu verstehen, muss man zunächst einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen werfen. Das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gewährt Bauunternehmern ein starkes Schwert: Nach § 650f BGB können sie vom Besteller eine Sicherheit für die noch offene Vergütung verlangen. Dies dient dem Schutz des Vorleistungspflichtigen. Der Gesetzgeber hat dabei erkannt, dass zu einer offenen Rechnung meist auch Zinsen und Rechtsverfolgungskosten hinzukommen. Deshalb erlaubt das Gesetz nicht nur die Absicherung der reinen Auftragssumme. Vielmehr darf der Unternehmer laut § 650f Absatz 1 BGB zusätzlich einen pauschalen Aufschlag verlangen. Dieser Zuschlag von 10 Prozent soll die sogenannten Nebenforderungen abdecken. Wer also noch 100.000 Euro Werklohn zu bekommen hat, kann eine Sicherheit über 110.000 Euro fordern….


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