Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erstattung der Schadenermittlungskosten: Wann die Versicherung voll zahlt

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Die Erstattung der Schadenermittlungskosten verlangte ein Hauseigentümer von seiner Versicherung, nachdem Handwerker zur Leckortung im Bad den teuren Marmorboden großflächig aufstemmen mussten. Der Versicherer verweigerte die Zahlung wegen der unklaren Schadensursache, doch der juristische Blick zurück auf den Moment der Beauftragung warf ein völlig neues Licht auf den Fall.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 9 U 4/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
  • Datum: 06.06.2025
  • Aktenzeichen: 9 U 4/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Wohngebäudeversicherung

Die Versicherung zahlt für die Lecksuche und Reparatur bei einem Wasserschaden durch einen undichten Duschabfluss.

  • Ein Wasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser unkontrolliert aus einem Duschabfluss austritt.
  • Das Gericht prüft, ob die Maßnahmen zum Zeitpunkt des Schadens nötig waren.
  • Die Versicherung übernimmt Kosten für Kamerabefahrungen und das Aufstemmen von Bodenplatten zur Fehlersuche.
  • Die Versicherung darf nicht weniger zahlen, wenn Beweise für andere Ursachen fehlen.
  • Anwaltskosten für das erste Mahnschreiben muss die Versicherung dem Kunden nicht zusätzlich erstatten.

Wer trägt die Kosten für die Schadenfeststellung bei einem verdeckten Wasserschaden?

Ein Nässeschaden in den eigenen vier Wänden ist für Immobilienbesitzer oft mit erheblichem Stress verbunden. Neben der Feuchtigkeit selbst stellt sich meist sofort die Frage nach der Ursache – und danach, wer für die teure Suche nach dem Leck bezahlt. Besonders komplex wird die Situation, wenn für die Eingrenzung der Schadenursache massive Eingriffe in die Bausubstanz notwendig sind, etwa das Aufstemmen von hochwertigen Böden oder Wänden. Genau an diesem Punkt entzünden sich häufig Konflikte zwischen Versicherten und ihren Wohngebäudeversicherungen.

Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Hamburg zeigt exemplarisch, welche Hürden Betroffene überwinden müssen, wenn die Versicherung zwar den Wasseraustritt dem Grunde nach anerkennt, aber die Höhe der Kosten bestreitet. Im Zentrum des Streits stand eine Hauseigentümerin, die nach einem Duschabfluss-Leck im zweiten Obergeschoss auf Rechnungen von knapp 10.000 Euro sitzen zu bleiben drohte. Die Versicherung zweifelte an der Erforderlichkeit der Maßnahmen und versuchte, die Kosten zu kürzen. Das Gericht musste klären, ob die volle Erstattung der Ermittlungskosten verlangt werden kann, auch wenn die exakte Ursache erst durch die Zerstörung des Bodens sichtbar wird.

Der Fall verhandelt nicht nur eine Einzelfallentscheidung, sondern präzisiert grundlegende Prinzipien im Versicherungsrecht. Es geht um die sogenannte Ex-ante-Betrachtung – also die Frage, ob Maßnahmen aus der Sicht eines vernünftigen Betrachters zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sinnvoll erschienen, unabhängig davon, was sich später als tatsächliches Schadensbild herausstellt.

Welcher Versicherungsschutz besteht in der Wohngebäudeversicherung bei Nässe?

Die rechtliche Basis für die Regulierung solcher Schäden findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den vereinbarten Versicherungsbedingungen (VGB). Zentral ist hierbei der Begriff des Versicherungsfalls….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv