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Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten: Wann der Anspruch besteht

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Ein Kläger forderte die Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten über 3.200 Euro von seinem Versicherer zurück, um nach drei Jahren Streit ein gerichtliches Gutachten zu widerlegen. Doch wie steht es um die Notwendigkeit für ein privates Gutachten, wenn die letztlich erzielte Vergleichssumme sogar hinter dem Honorar des Experten zurückbleibt?


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 W 39/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
  • Datum: 15.01.2026
  • Aktenzeichen: 8 W 39/26
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht / Kostenrecht

Verlierer zahlen private Gutachten anteilig mit, um gerichtliche Gutachten fachlich zu prüfen.

  • Private Gutachten helfen Laien, komplizierte medizinische Berichte des Gerichts fachlich zu verstehen.
  • Das Gutachten muss sich direkt auf den laufenden Prozess und die Beweise beziehen.
  • Eine vernünftige Partei durfte den Auftrag beim Start für sinnvoll halten.
  • Der spätere Erfolg des Vergleichs spielt für die Rückzahlung der Kosten keine Rolle.
  • Die Kosten müssen sich an den üblichen Sätzen für Gerichtsgutachter orientieren.

Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten im Prozess?

Ein Gerichtsprozess ist nicht nur nervenaufreibend, sondern oft auch ein hohes finanzielles Risiko. Besonders teuer wird es, wenn medizinische Sachverständige ins Spiel kommen. Beauftragt das Gericht einen Experten, gehören diese Ausgaben automatisch zu den Verfahrenskosten. Doch was passiert, wenn eine Partei – etwa ein Patient oder ein Versicherungsnehmer – einem Gerichtsgutachten misstraut und auf eigene Faust einen privaten Sachverständigen einschaltet?

Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht Nürnberg in einem aktuellen Beschluss klären. Es ging um fast 4.000 Euro für ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten, das eine Versicherung nicht bezahlen wollte. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwierig es für medizinische Laien ist, sich gegen fehlerhafte Gerichtsgutachten zu wehren, und unter welchen Bedingungen sie die Kosten für ein Privatgutachten zurückfordern können.

Die Entscheidung stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich. Sie stellt klar, dass auch teure Privatgutachten erstattungsfähig sein können, wenn sie notwendig sind, um prozessuale Waffengleichheit herzustellen – selbst wenn der spätere finanzielle Erfolg des Prozesses geringer ausfällt als die Kosten des Gutachters.

Wann sind Gutachterkosten erstattungsfähig?

Um den Streit vor dem Oberlandesgericht zu verstehen, ist ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen nötig. Im deutschen Zivilprozess gilt nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) das Prinzip: Wer verliert, zahlt. Die unterlegene Partei muss dem Gewinner die notwendigen Kosten des Rechtsstreits erstatten.

Dabei unterscheidet das Gesetz strikt zwischen zwei Arten von Sachverständigen:

  • Der gerichtliche Sachverständige: Er wird vom Richter ausgewählt und beauftragt. Seine Kosten sind immer Teil der Prozesskosten.
  • Der Privatsachverständige: Er wird von einer Partei selbst beauftragt. Seine Kosten gelten oft als privates Vergnügen und sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig.

Die Hürde für die Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten liegt hoch….


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