Ein Käufer pocht auf das Widerrufsrecht bei einem Wohnmobilkauf für ein gebrauchtes Fahrzeug, das er direkt auf einem öffentlichen Stellplatz unterzeichnete. Da die gesetzliche Belehrung fehlte, verlangt er die Rückzahlung von dem vollen Kaufpreis, obwohl er den Wagen bereits monatelang intensiv für Reisen nutzte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]08 O 275/23[/sc]
Das Wichtigste im Ãberblick
Gericht: Landgericht Münster
Datum: 28.06.2024
Aktenzeichen: 08 O 275/23
Verfahren: Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises
Rechtsbereiche: Verbraucherschutzrecht
Ein Verkäufer zahlt den Kaufpreis für ein Wohnmobil zurück bei Vertragsschluss auf einem öffentlichen Parkplatz.
Ein öffentlicher Parkplatz gilt nicht als Geschäftsraum für den Verkauf von Fahrzeugen.
Ohne schriftliche Info zum Widerruf darf der Käufer den Vertrag viel länger widerrufen.
Der Käufer braucht keinen speziellen Grund für die Rückgabe des Wohnmobils.
Der Verkäufer nimmt das Fahrzeug zurück und zahlt auch die Anwaltskosten des Käufers.
Kann ein Wohnmobilkauf auf einem Parkplatz widerrufen werden?
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