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Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann höhere Strafen drohen

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Den Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung warfen Behörden einem Autofahrer vor, der mit 115 km/h statt der erlaubten 60 km/h über eine Landstraße raste. Fraglich ist, ob eine bewusste Missachtung der Verkehrsregeln auch ohne Kenntnis der Schilder vorliegt, sobald die allgemeine 100er-Grenze deutlich überschritten wird.


Zum vorliegenden Urteilstext springen:

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Frankfurt am Main
  • Datum: 28.04.2024
  • Verfahren: Bußgeldverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht

Ein Autofahrer zahlt eine höhere Geldbuße, wenn er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fast verdoppelt.

  • Fast doppeltes Tempo beweist die bewusste Missachtung aller Verkehrsregeln.
  • Der Fahrer fuhr 115 statt 60 Stundenkilometer auf einer Landstraße.
  • Er zahlt wegen Vorsatzes eine verdoppelte Geldbuße von 960 Euro.
  • Das Gericht verhängt zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat.
  • Massive Überschreitungen belegen die Absicht auch ohne genaue Ortsbeschreibung.

Wann wird aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz?

Wer mit dem Auto zu schnell unterwegs ist, rechnet meist mit einem Bußgeld wegen Fahrlässigkeit. Das ist der Standardfall im deutschen Verkehrsrecht: Der Fahrer hat ein Schild übersehen oder den Tacho nicht genau im Blick gehabt. Doch in extremen Fällen ändern Behörden und Gerichte ihre Strategie. Sie werfen dem Fahrer vor, die Regeln bewusst missachtet zu haben. Dann steht der Vorwurf der vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum.

Genau dieser Vorwurf traf einen Autofahrer, der vor dem Amtsgericht Offenbach am Main stand. Die Konsequenzen waren drastisch: Das Gericht verdoppelte die übliche Geldbuße auf 960 Euro und verhängte ein Fahrverbot. Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das in einem Beschluss vom 28. April 2024 (Az. im Auszug nicht angegeben) grundsätzlich klärte, ab wann Rasern auch ohne detaillierte Umgebungsbeschreibung Vorsatz unterstellt werden darf.

Für Autofahrer ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass grobe Verstöße fast automatisch als Vorsatz gewertet werden können, selbst wenn das Amtsgericht in seiner Begründung formale Lücken lässt.

Wie unterscheiden sich Fahrlässigkeit und Vorsatz im Verkehrsrecht?

Im Bußgeldverfahren ist die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz bares Geld wert. Die meisten Bußgeldkataloge gehen von einer fahrlässigen Begehung aus. Das bedeutet, der Autofahrer hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, wollte den Verstoß aber nicht aktiv herbeiführen.

Ganz anders sieht es beim Vorsatz aus. Hier nimmt der Fahrer den Verstoß billigend in Kauf oder führt ihn sogar wissentlich herbeiführen. Die rechtliche Folge ist in § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die Norm erlaubt es, den Regelsatz des Bußgeldes zu verdoppeln, wenn ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen wird.

Was sind die Anforderungen an den Vorsatznachweis?

Ein Gericht darf Vorsatz nicht einfach ins Blaue hinein behaupten. Der Tatrichter muss normalerweise sogenannte kognitive und voluntative Elemente nachweisen. Der Fahrer muss also gewusst haben, dass er zu schnell fährt (Wissen), und er muss sich trotzdem dafür entschieden haben (Wollen)….


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