Den Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wollte ein Autofahrer nicht akzeptieren, nachdem ihn die Polizei mit 115 km/h auf einer Landstraße blitzte. Reicht für eine Verdopplung der Geldbuße bereits das Wissen um die allgemeine Regelgeschwindigkeit aus, wenn am Tatort selbst gar kein Schild das Tempo begrenzte?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 ORBs 29/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Datum: 28.04.2024
- Aktenzeichen: 2 ORBs 29/24
- Verfahren: Bußgeldverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
Autofahrer zahlen bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen doppelte Bußgelder wegen bewussten Vorsatzes.
- Wer viel schneller als erlaubt fährt, missachtet die Verkehrsregeln bewusst und absichtlich.
- Bei 115 km/h statt 60 km/h geht das Gericht von einer bewussten Tat aus.
- Die Richter bestätigen die Verdopplung der Geldstrafe wegen der absichtlichen Raserei.
- Richter begründen bei Vorsatz normalerweise genau, warum ein Tempolimit am Tatort gilt.
- Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung reicht hier jedoch als Beweis für den Vorsatz aus.
Wann führt eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung zur Annahme von Vorsatz?
Wer mit dem Auto zu schnell fährt, erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid, der auf dem Vorwurf der Fahrlässigkeit basiert. Die Behörden gehen meist davon aus, dass der Fahrer das Verkehrsschild schlicht übersehen hat oder kurzzeitig unaufmerksam war. Doch dieser Automatismus gilt nicht grenzenlos. Wenn die Geschwindigkeit massiv überschritten wird, ändern Gerichte und Bußgeldstellen ihre Strategie: Aus dem „Versehen“ wird plötzlich Absicht. Der juristische Fachbegriff hierfür lautet Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ein solcher Vorwurf hat drastische finanzielle Folgen. Die Regelbuße wird oft verdoppelt. Genau gegen eine solche Verurteilung wehrte sich ein Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schmal der Grat zwischen einer bloßen Unachtsamkeit und einer vorsätzlichen Tat ist – und welche Anforderungen Richter an die Beweisführung stellen müssen.
Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob allein die Höhe der gemessenen Geschwindigkeit ausreicht, um dem Fahrer zu unterstellen, er habe die Begrenzung bewusst ignoriert. Das Urteil liefert wichtige Erkenntnisse für jeden Verkehrsteilnehmer, der sich mit dem Vorwurf einer vorsätzlichen Tat konfrontiert sieht.
Welche rechtlichen Folgen hat der Vorsatz im Bußgeldverfahren?
Im deutschen Verkehrsrecht ist die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz von zentraler Bedeutung für den Geldbeutel des Betroffenen. Der Gesetzgeber hat den Bußgeldkatalog primär für fahrlässige Begehungsweisen konzipiert. Das bedeutet: Die Tabellen, die festlegen, dass 20 km/h zu schnell einen bestimmten Euro-Betrag kosten, gehen davon aus, dass der Verstoß nicht absichtlich begangen wurde.
Kommt jedoch Vorsatz ins Spiel, greift § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Diese Vorschrift erlaubt der Behörde oder dem Gericht, die Regelbuße deutlich zu erhöhen – im Regelfall bedeutet dies eine Verdopplung der Regelbuße. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dies schnell mehrere hundert Euro Differenz ausmachen….