Ein Freiberufler forderte Verdienstausfall bei einem Selbstleseverfahren, nachdem er für das Oberlandesgericht Celle über 1.000 Aktenseiten in den eigenen vier Wänden gesichtet hatte. Trotz des immensen Zeitaufwands bleibt offen, ob für die flexible Lektüre am heimischen Schreibtisch ein Nachweis über den tatsächlichen Verdienstausfall nötig ist.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 Ws 277/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Celle
- Datum: 18.11.2025
- Aktenzeichen: 2 Ws 277/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Entschädigungsfestsetzung
- Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Entschädigungsrecht
Schöffen erhalten Geld für das Lesen von Gerichtsakten, aber meist keinen Ersatz für verlorenen Lohn.
- Das Gericht zählt das Lesen von Akten zu Hause als offizielle Arbeitszeit für Schöffen.
- Schöffen müssen die Lesezeiten meist außerhalb ihrer normalen Arbeitszeit planen und erledigen.
- Das Gericht zahlt eine pauschale Entschädigung von sieben Euro für jede gelesene Stunde.
- Selbstständige erhalten nur dann mehr Geld, wenn sie einen echten Einkommensverlust konkret nachweisen.
- Die Zeitvorgaben des Gerichts lassen genug Spielraum für die Erledigung in der Freizeit.
Wer zahlt den Verdienstausfall bei einem Selbstleseverfahren?
Das Ehrenamt des Schöffen ist eine der wichtigsten Säulen im deutschen Strafrecht. Bürger urteilen über Bürger. Doch was passiert, wenn dieses Ehrenamt zur finanziellen Belastungsprobe wird? Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht Celle klären. Im Zentrum des Streits stand ein selbstständiger Ersatzschöffe, der sich durch aktenintensive Strafverfahren kämpfen musste. Er sollte knapp 1.000 Seiten Akten studieren – das sogenannte Selbstleseverfahren.
Für den Freiberufler bedeutete dies nach eigener Aussage massive finanzielle Einbußen, da er in dieser Zeit keine Aufträge bearbeiten konnte. Er forderte daher einen Ersatz von dem Verdienstausfall in Höhe von 1.200 Euro. Die Justizkasse hingegen sah dies anders: Lesen könne man auch abends oder am Wochenende. Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 18.11.2025, Az. 2 Ws 277/25) und lieferte eine wegweisende Entscheidung für alle Selbstständigen im Ehrenamt.
Wann gibt es Geld für das Aktenstudium zu Hause?
Wer als Schöffe zu einer Hauptverhandlung im Gerichtssaal erscheint, erhält automatisch eine Entschädigung. Doch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren oder umfangreichen Prozessen ordnen Gerichte oft ein sogenanntes Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO an. Dabei müssen die Richter – auch die ehrenamtlichen – Urkunden, Protokolle oder Gutachten im Selbststudium außerhalb der Verhandlung lesen.
Rechtlich stellt sich hier die Frage der Vergütung. Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sieht zwei unterschiedliche Töpfe vor:
- Die Entschädigung für die Zeitversäumnis (§ 16 JVEG): Dies ist ein pauschaler Betrag von aktuell 7 Euro pro Stunde. Er wird gezahlt, weil der Schöffe seine Freizeit opfert.
- Der Ersatz von dem Verdienstausfall (§ 18 JVEG): Dieser greift nur, wenn dem Schöffen durch den Dienst tatsächlich Einkommen entgeht. Hier können deutlich höhere Summen erstattet werden (z.B….