Den Rücktritt wegen der Knarzgeräusche an seinem neuen Premiumfahrzeug forderte ein Käufer am Landgericht Wuppertal, nachdem die Werkstatt bereits viermal vergeblich nachgebessert hatte. Es blieb die Frage, ob bloße Klappergeräusche im Innenraum eines Neuwagens ausreichen, um ein technisch ansonsten einwandfreies Auto der Luxusklasse komplett zurückzugeben.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]4 O 52/25[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Wuppertal
Aktenzeichen: 4 O 52/25
Verfahren: Rückzahlung des Kaufpreises
Rechtsbereiche: Kaufrecht
Käufer dürfen teure Neuwagen zurückgeben, wenn die Reparaturversuche gegen Klappergeräusche mehrmals scheitern.
Knarzgeräusche im Innenraum zählen bei teuren Autos als erheblicher Mangel.
Die Werkstatt scheiterte bereits mit vier Versuchen an der Reparatur.
Das Autohaus zahlt den Kaufpreis sowie Kosten für Wartungspakete zurück.
Der Käufer zahlt dem Autohaus Geld für die bereits gefahrenen Kilometer zurück.
Fehlende Gefahr für die Fahrsicherheit schließt die Rückgabe nicht aus.
Kann man wegen Klappergeräuschen vom Kaufvertrag zurücktreten?
Wer über 70.000 Euro für einen Neuwagen ausgibt, erwartet Perfektion. Zumindest aber erwartet der Käufer Ruhe im Innenraum. Doch was passiert, wenn die Realität anders klingt? Wenn es im Heckbereich knarzt, klappert und scheppert, sobald die Straße auch nur minimale Unebenheiten aufweist? Genau dieses Szenario führte vor dem Landgericht Wuppertal zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen einem enttäuschten Autokäufer und einem Autohaus.
Klappergeräusche bei Premiumfahrzeugen gelten als Sachmangel und können nach erfolgloser Nachbesserung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags[…]