Ein Bewerber in München forderte Rechtsschutz bei der Bestenauslese, nachdem ihn eine Behörde für eine Stelle ablehnte, Namen der Konkurrenten verschwieg und auf eine schriftliche Dokumentation verzichtete. Es bleibt fraglich, ob eine Stellenbesetzung ohne nachvollziehbare Auswahlgründe rechtlich überhaupt zulässig ist.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 SaGa 4/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht München
- Datum: 07.06.2023
- Aktenzeichen: 8 SaGa 4/23
- Verfahren: Einstweiliger Rechtsschutz
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Verfassungsrecht
Öffentliche Arbeitgeber müssen ihre Personalwahl schriftlich begründen, bevor sie freie Stellen endgültig besetzen.
- Das Gericht schützt Bewerber vor Fehlern bei der Vergabe von Arbeitsplätzen.
- Arbeitgeber müssen alle Gründe für ihre Personalwahl schriftlich in der Akte notieren.
- Die Behörde nennt unterlegenen Bewerbern die Namen der Personen für die Stelle.
- Fehlen diese schriftlichen Belege, stoppt das Gericht die Vergabe der neuen Jobs.
- Eine genaue Aktenführung sichert faire Chancen und ermöglicht die Prüfung durch Richter.
Kann ein abgelehnter Bewerber die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst stoppen?
Der Zugang zu einem öffentlichen Amt ist in Deutschland verfassungsrechtlich streng geregelt. Wer sich auf eine Stelle bei einer Behörde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bewirbt, darf erwarten, dass die Entscheidung allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird. Doch was passiert, wenn ein Bewerber eine Absage erhält, ohne die wahren Gründe zu kennen? Kann er verhindern, dass der Konkurrent die Stelle bekommt, bevor ein Gericht den Fall endgültig geprüft hat? 
Welche Rechte gelten bei der Bewerbung im öffentlichen Dienst?
Anders als in der Privatwirtschaft, wo Arbeitgeber weitgehend frei entscheiden können, wen sie einstellen, gilt im öffentlichen Dienst das strikte Prinzip der Bestenauslese. Dieses Prinzip ist im Grundgesetz verankert. Nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) hat jeder Deutsche das Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt nach seiner Eignung. Damit korrespondiert der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 GG. Das bedeutet: Ein unterlegener Bewerber muss in der Lage sein, die Entscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen….